Kultur und Heimatpflege
Die Heimatpflege ist im Artikel 3 der Bayerischen Verfassung Bayern verankert. Die Verantwortung für das umfangreiche kulturelle Erbe Bayerns gehört damit zur Grundordnung des Freistaates. Die Kreisheimatpfleger beraten bzw. unterstützen die staatlichen und kommunalen Denkmalschutzbehörden, sie bewahren Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart. Weitere Schwerpunkte der Heimatpflege sind die Erforschung der Heimat- und Ortsgeschichte, die Beratung von Museen wie privaten Sammlungen sowie die Erziehung zum Heimatgedanken durch Führungen, Publikationen und Vorträgen. Die Kreisheimatpflege arbeitet dabei mit den Bezirksheimatpflege, mit Dienststellen und Verbänden zusammen.
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner
Kreisheimatpfleger

Dr. Bernd Feiler
Zimmer 931 (Mühlbauer-Haus)
Tel.Nr.: 08161/600-151
Fax: 08161/600-166
E-Mail: dr.bernd.feiler[at]kreis-fs.de