Bescheinigungen
Wir im Gesundheitsamt erstellen Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsvorschrift oder durch Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung, des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege oder durch Verwaltungsvorschrift, an deren Erlass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (einschließlich dessen Vorgänger) mitgewirkt hat, vorgesehen ist.
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher "Gesundheitszeugnisse")