Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- allgemeine Fahrerlaubnis (deutscher EU-Kartenführerschein)
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner (Formblatt)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten, das Ausgang über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden bzw. erweitertes europäisches Führungszeugnis für Behörden (bei EU-Ausländern), Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde
- für Taxi zusätzlich eine Ortskundeprüfung
- Gebühr: 37,50 EUR