Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug oder Verzicht
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen. Es muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Da es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, sind allgemeine Auskünfte an dieser Stelle jedoch kaum sinnvoll.
Die Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann, hängt von dem jeweiligen Fall ab. Eine Prüfung des konkreten Sachverhalts erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Den Antrag können Sie telefonisch (Tel.: 0 81 61 / 600 – 320, – 327, – 365 bzw. – 394) oder per E-Mail unter neuerteilung[at]kreis-fs.de anfordern. Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen zur Antragstellung erforderlich sind und mit welchen Gebühren Sie zu rechnen haben.
Führerschein weg - was tun?
Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Alkohol-Drogen-Kontrollprogramm
Wichtige Informationen zur MPU finden Sie im Internet auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de. Wenn Sie hier rechts oben im Suchfeld den Begriff „MPU-Informationen“ eingeben, erhalten Sie Antworten u.a. zu folgenden Themenbereichen:
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