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Tierseuchenbekämpfung

Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des Veterinäramtes. Früher gefürchtete Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose, Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Hühnerpest und Leukose haben inzwischen durch intensive Anstrengungen der Veterinärverwaltung ihre Schrecken verloren.

Andere Seuchen und Krankheiten machen den Amtstierärzten jedoch große Sorgen und viel Arbeit. Salmonellose, BHV-1, Blauzungenerkrankung, BVD-MD , Aujeszkysche Krankheit, Geflügelpest, Schweinepest und die viel diskutierte BSE ("Rinderwahnsinn") stellen uns vor umfangreiche alte und neue Aufgaben. Ein wichtiges Instrumentarium zur Tierseuchenbekämpfung ist gute und rechtzeitige Diagnostik.

Deshalb werden regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebeständen vorgenommen. Verdächtige verendete Tiere werden einer Sektion und einer Laboruntersuchung zugeführt, um frühzeitig eine Seuchengefahr zu bannen. Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung) dar.


Tierkörperbeseitigung/Tierische Nebenprodukte

Die Tierkörperbeseitigung ist ein Teilgebiet der Tierseuchenbekämpfung. Sie dient der schnellen Beseitigung von Seuchenherden und der allgemeinen Seuchenprophylaxe.
 
Eine wichtige Vorbeugemaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln sowie Speiseabfällen und allen Stoffen auf tierischer Basis, die eine Infektion weitertragen können. Das Tierkörperbeseitigungsrecht schreibt deshalb vor, dass Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse so zu beseitigen sind, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt nicht entstehen können und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet oder gestört wird.
 
Gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) 1069/2009 hat jede Person, die tierische Nebenprodukte versendet, befördert oder in Empfang nimmt, Aufzeichnungen über die Sendungen zu führen. Diese müssen die in der  Anlage 2 zu § 9 Abs. 5 genannten Angaben enthalten. Diese Aufzeichnungspflicht gilt jedoch nicht für Gülle, die zwischen zwei auf demselben Hof gelegenen Punkten oder örtlich zwischen im selben Mitgliedstaat gelegenen Höfen und Verwendern befördert wird.
 
Für das Einsammeln dieser Stoffe wird jeder Tierkörperbeseitigungsanstalt ein bestimmtes Gebiet (Einzugsgebiet) zugeordnet. Für den Landkreis Freising ist dies die TVA Berndt GmbH, Hautptstr. 2-4, 85445 Oberding: https://lts-bayern.com/index.php?id=0,1.

 

Hier geht es zur Onlineanmeldung Tierkörpern.


Tierschutz

Der Schutz von Tieren hatte schon bevor die Verankerung im Grundgesetz erfolgte einen hohen Stellenwert.
 
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz).
 
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 Tierschutzgesetz)
    Das Veterinäramt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, um Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. 

Tierarzneimittel

Die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs stellt - insbesondere auch im Hinblick auf den Verbraucherschutz beim Verzehr tierischer Lebensmittel - eine wichtige Aufgabe des Veterinäramts dar. Einerseits ist der Einsatz von Arzneimitteln im gewissen Umfang zur Gesunderhaltung der Tierbestände unerlässlich. Andererseits stellen Arzneimittel als Rückstände in Lebensmitteln ein bekanntes Problem dar, um dessen Lösung die Amtstierärzte intensiv bemüht sind.

 

Der Kontrolle unterliegen u. a. tierärztliche Hausapotheken, Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, und Personen, die gewerbsmäßig Medikamente bei Tieren anwenden (z. B. Tierheilpraktiker)


Lebensmittel

Traditionell gehört im Rahmen der Lebensmittelüberwachung der Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren zum Aufgabenfeld des Veterinärbeamten. Hauptaufgabe der Amtstierärzte ist dabei die Kontrolle von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, verarbeiten, transportieren oder in Verkehr bringen. Dabei arbeiten die Veterinäre Hand in Hand mit den Lebensmittelüberwachungsbeamten, Spezialisten des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Vertretern der Regierung von Oberbayern.

 

Die Gewinnung von gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln hoher Qualität fängt bereits im Stall an, ebenso der Verbraucherschutz, welcher sich dann über alle Verarbeitungs- und Verteilungsstufen erstreckt. Rohstoffe und Erzeugnisse werden im Rahmen dieser Kontrollen überprüft und analysiert. Außerdem achten die Amtstierärzte darauf, dass in allen lebensmittelbearbeitenden Betrieben die notwendigen Hygienebedingungen eingehalten werden.

 

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