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Grenzwerte bei Wildfischen überschritten: Landratsamt empfiehlt, nicht übermäßig viel Fisch aus der Goldach zu essen

Bei aus der Goldach (Ausleitung Theresienkanal) entnommenen Wildfischen waren die gesetzlichen Grenzwerte in Bezug auf Perfluoralkylsubstanzen überschritten. Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellte im Rahmen von Untersuchungen bei einer Mischprobe aus neun Squalius cephalus (Aitel) einen Wert an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) von 3,6 µg/kg im Fischmuskel fest. Der zulässige Grenzwert bezüglich PFOS liegt bei 2,0 µg/kg. Zusätzlich wurde ein Wert von 1,2 µg/kg an Perfluordecansäure festgestellt.

 

Durch die Überschreitung ergeben sich nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) keine konkreten negativen Wirkungen auf die Gesundheit. Gleichwohl erhöht der Verzehr der Fische die allgemeine Exposition durch per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die generell unerwünscht ist. Angelberechtigten für die betroffenen Gewässer wird deshalb geraten, vorsorglich nicht überdurchschnittlich viel Fisch und auch keine Innereien von Fisch aus diesem Gewässer zu verzehren, um damit die mögliche eigene PFAS-Aufnahme zu beschränken.

 

Die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer aktuellen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 abgeleitete lebenslang tolerierbare maximale wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe der vier perfluorierten Alkylsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) beträgt 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche. Gemäß der Bewertung der EFSA kann die genannte Menge auch lebenslang aufgenommen werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Menschen zu erwarten sind.

 

Für die gesundheitliche Bewertung berücksichtigte das LGL nicht nur diese vier Substanzen, sondern bezog vorsorglich wegen eines analogen Wirkmechanismus den Gehalt der hier ebenfalls nachgewiesenen Perfluordecansäure (PFDA) mit ein. Ein erwachsener Mensch mit 70 Kilogramm Körpergewicht könnte von Aiteln mit dem im vorliegenden Fall festgestellten PFAS-Gehalt von 4,8 μg/kg jede Woche 64 Gramm, im Monat 257 Gramm und im Jahr ca. 3,35 Kilogramm lebenslang verzehren, bis der von der EFSA abgeleitete TWI-Wert überschritten wird.

 

Wegen der berücksichtigten Sicherheitsfaktoren bei der Ableitung des TWI sind auch bei Überschreitung der oben genannten maximalen Verzehrmengen nicht unmittelbar konkrete negative gesundheitliche Folgen wahrscheinlich. Trotzdem wird gerade Vielverzehrern von Fisch wie Anglern geraten, den persönlichen Fischkonsum aus der Goldach an den oben berechneten Verzehrmengen zu orientieren.

 

Fische nicht in Verkehr bringen

Unabhängig davon weist das Landratsamt Freising darauf hin, dass Fische, die gesetzliche Grenzwerte nicht einhalten, grundsätzlich nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Eigenverzehr gefangener Fische ist erlaubt, eine Abgabe als Lebensmittel ist nicht zulässig – weder kostenpflichtig noch geschenkt. Insbesondere bei Fischarten, für die ein Höchstgehalt von 2 μg/kg für PFOS gilt (z. B. Karpfen) könnte eine Abgabe an Dritte problematisch sein. Der PFAS-Gehalt müsste ggf. exemplarisch vorab durch die für das Lebensmittel verantwortliche Person geprüft werden.

 

Bayernweites Monitoring

Perfluorierte Alkylsubstanzen sind Umweltkontaminanten anthropogenen Ursprungs. Sie können durch industrielle Anwendung beispielsweise im Abwasser in die Umwelt freigesetzt werden. Dem Landratsamt Freising liegen im aktuellen Fall derzeit keine Informationen bezüglich eines möglichen Eintragsursprunges vor. Die bayerische Wasserwirtschaft (www.wwa-m.bayern.de/grundwasser_boden/grundwasserqualitaet/index.htm) betreibt jedoch ein bayernweites umfangreiches chemisches und biologisches Monitoring, um den Zustand der Gewässer zu überwachen. Dafür gibt es verschiedene Messnetze.

 

Eines davon ist das Projekt Monitoring-Offensive Schadstoffe (MOSAIC). Damit werden erstmalig in Bayern eine große Anzahl Wasserkörper auf prioritäre und flussgebietsspezifische Stoffe untersucht, um einen bayernweiten Überblick zu Nachweisen und Konzentrationen zu erhalten. Während der Projektlaufzeit von 2017 bis 2024 werden die jährlich ca. 90 zu untersuchenden Messstellen mit den Wasserwirtschaftsämtern abgestimmt und mehrmals pro Jahr auf die unterschiedlichsten Schadstoffe wie z. B. Pflanzenschutzmittel, aber auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe analysiert.

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