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Hinweis des Veterinäramts Freising: Vogelschauen und Ausstellungen im Einzelfall wieder möglich

Insgesamt 14 Fälle Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – hat das Landratsamt Freising seit Anfang des Jahres 2023 verzeichnet. Bereits am 24. November 2022 hatte die Kreisbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die immer noch gültig ist. Darin ist unter anderem geregelt, dass Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Ab sofort können Veranstalter jedoch eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

 

Allgemeinverfügung vom 24. November 2022

 

Hintergrund: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat die Risikobewertung vom 6. Juni 2023 in Bezug auf die betroffenen Veranstaltungen dahingehend angepasst, dass deren Durchführung unter Einhaltung entsprechender Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen bei einem moderaten Eintragsrisiko der Aviären Influenza durchgeführt werden könnten. Dabei sei mit großer Vorsicht vorzugehen.

 

Wegen dieser Einschätzung ist es für Veranstalter nun möglich, im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen, wenn sie die vom Landesamt aufgestellten Vorgaben einhalten. Die Biosicherheitsmaßnahmen umfassen in diesem Zusammenhang regelmäßig klinische oder labordiagnostische Untersuchungen der Bestände, aus denen Tiere aufgetrieben werden, sowie einen eingeschränkten Teilnehmerkreis. Die Rückverfolgbarkeit der Tiere muss sichergestellt sein.

 

Veranstalter werden gebeten sich rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin mit dem Veterinäramt Freising (Telefon 08161/600-123, E-Mail: veterinaeramt[at]kreis-fs.de) in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen abzuklären.

 

Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt Freising des Weiteren darauf hin, dass unabhängig von der Tiergesundheitslage grundsätzlich sämtliche Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Freising anzuzeigen sind.

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