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Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Landkreis Freising werden aufgehoben

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis Freising werden aufgehoben. Das hat das Landratsamt Freising aufgrund der derzeit niedrigen 7-Tages-Inzidenz entschieden und mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung erlassen, die am Freitag, 28. Mai, in Kraft tritt.

 

Unter anderem im Innenstadtbereich Freising, an den Bahnhöfen Freising, Moosburg, Neufahrn und Eching sowie an einigen anderen Plätzen musste bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und es galt ein Alkoholverbot. Diese Einschränkungen fallen nun am Freitag weg.
 

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