Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising am heutigen Tag bei 40,13 pro 100.000 Einwohner liegt, wird das Landratsamt Freising am Freitag, 16. Oktober, eine Allgemeinverfügung mit beschränkenden Regelungen erlassen.
Inhalt der Allgemeinverfügung wird voraussichtlich zum einen die Beschränkung bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumlichkeiten auf maximal 50 Personen sein.
Zudem ergeht die dringende Empfehlung, die Personenzahl von 25 in privaten Räumen nicht zu überschreiten.
Hinweis: Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern bis 25.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe und damit am Sonntag, 18. Oktober, in Kraft. Das Landratsamt weist aber dringend darauf hin, dass es im allgemeinen Interesse der Bevölkerung ist, die Regelungen bereits vorab zu befolgen.