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Allgemeinverfügung zur Geflügelpest aufgehoben: Veterinäramt Freising mahnt dennoch zur Vorsicht

Mehrere Fälle von Geflügelpest sind in den vergangenen Monaten in Bayern und auch im Landkreis Freising aufgetreten. Seit Oktober 2021 wurden sowohl bei Wildvögeln als auch in Nutzgeflügelbeständen Ausbrüche von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, gemeldet. Deshalb ordnete das Landratsamt Freising zum Schutz des Haus- und Nutgeflügels am 10. Dezember 2021 u.a. ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising an. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird nun mit Wirkung zum 13. Mai aufgehoben.

 

Aktuell ist das Geflügelpestgeschehen rückläufig. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bewertet das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung in Geflügelbestände in Bayern durch Wildvögel nur noch als gering ein. „Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das HPAI-Virus bereits endemisch in der heimischen Wildvogelpopulation befindet, sollten Geflügelhalter weiterhin ein hohes Augenmerk auf die Biosicherheit ihres Bestands legen“, rät Dr. Barbara Knauer-Kraetzl, Leiterin des Veterinäramts Freising. „Wir müssen auch davon ausgehen, dass die Fallzahlen in den Wintermonaten wieder ansteigen.“ Daher sollte für ggf. nötige zukünftige Stallpflichten sichergestellt werden, dass eine tierschutzgerechte Unterbringung möglich ist.

 

Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter –auch Kleinst-/Hobbybestände – auf, ihre Tierhaltungen beim zuständigen Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, beim zuständigen Veterinäramt sowie der bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. (Hobby-)Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht gemeldet haben, sollen das umgehend unter Angabe von Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt[at]kreis-fs.de nachholen. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.

 

Ein Merkblatt mit Informationen für Hobby-Hühnerhalter ist auf der Homepage des LGL unter www.lgl.bayern.de/publikationen/doc/huehnerhaltung_hobby.pdf abrufbar.

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