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Begleitetes Fahren ab 17

Ein Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 darf 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

 

17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfungen die Möglichkeit, zusammen mit einer (oder mehreren) bereits vorab bestimmten Begleitperson(en) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.

 

Die Begleitpersonen können nur in die Prüfbescheinigung (die anstelle des Führerscheines ausgehändigt wird) eingetragen werden, wenn sie

 

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen (Klasse 3 oder B) und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

 

Es wird immer der Punktestand berücksichtigt, der zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis bestanden hat. Sollte dabei mehr als ein Punkt vorgelegen haben, ist keine Eintragung der Begleitperson mehr möglich. Auch bei einer nachträglichen Verringerung des Punktestandes kann die Person nicht mehr eingetragen werden. 

 

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann ein Kraftfahrzeug ohne Begleitperson gefahren werden. Der reguläre Führerschein kann derzeit nicht persönlich im Landratsamt Freising abgeholt werden. Es erfolgt ein Direktversandt durch die Bundesdruckerei, sofern kein weiterer Führerschein vorhanden ist (sonst siehe dazu unter Aushändiung des Führerscheins). Erst nach Erhalt des Kartenführescheins dürfen die entsprechenden Fahrzeuge auch im Ausland gefahren werden.

 

Je Begleitperson werden 11 Euro zu den Antragsgebühren dazuberechnet. Die Kosten für die Prüfbescheinigung betragen 8,70 Euro.


Anträge und Dokumente

Hier finden Sie die benötigten Unterlagen, Antragsformular und Merkblätter.

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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