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Bauleitplanung, Raumordnung und Planfeststellung

Bauleitplanung

Bauleitpläne sind

 

- der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen ist

 

sowie

 

- der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der für einen Teilbereich eines Gemeindegebietes aufgestellt wird.

  

Diese Bauleitpläne werden von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt.

 

Daneben haben die Gemeinden noch die Möglichkeit, ihre städtebauliche Entwicklung durch den Erlass verschiedener städtebaulicher Satzungen (z. B. Innen- und Außenbereichssatzungen, örtliche Bauvorschriften) zu lenken.

 

Bei der Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen durch die Gemeinden und beim Erlass von städtebaulichen Satzungen wird das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange gehört und gutachtlich sowie beratend tätig. Teilweise (im Regelfall bei den Flächennutzungsplänen) ist das Landratsamt bei diesen Verfahren auch Genehmigungsbehörde.

 

Wenn Sie wissen wollen, für welche Gebiete in Ihrer Gemeinde Bebauungspläne aufgestellt bzw. Planungen im Gange sind und welchen Inhalt sie haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Auskünfte über den Inhalt von Bebauungsplänen können Sie auch bei uns erhalten.

 

Landes- und Regionalplanung, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren

Mitwirkung bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Koordination der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Landratsamt).


Ansprechpartner

Verwaltung:
Christopher Turtenwald
Zimmer 144
Tel.Nr.: 08161/600-179
Fax: 08161/600-171
E-Mail: christopher.turtenwald[at]kreis-fs.de
 

Sachliche Beratung:
Antonia Seubert
Zimmer 142
Tel.Nr.: 08161/600-188
Fax: 08161/600-171
E-Mail: antonia.seubert[at]kreis-fs.de

Bürgerservice Kontakt

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