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Umweltschutz, Abfall

Aktuelles

Landratsamt hat die Abfallgebührenbescheide 2025 verschickt

Wie in der Öffentlichkeit bekanntgegeben ist der Landkreis Freising seit 1. Januar 2025  für die Abfallgebührenveranlagung des Stadtgebiets Freising zuständig.

 

Inzwischen hat das das Landratsamt Freising die Abfallgebührenbescheide 2025 verschickt (am 4. April). Diese gehen den Zahlungspflichtigen in diesen Tagen zu. Daher werden für jeden Abfallgebührenschuldner auch eine neue Kundennummer/Finanzadresse vergeben (FAD-M-…)

 

Die Bescheide beziehen sich ausschließlich auf Grundstücke, die im Stadtgebiet Freising liegen und an die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Freising für Rest- und Bioabfälle (Müllabfuhr) angeschlossen sind.

 

Die Anschlussdaten haben wir somit zum Stand 31.12.2024 von der Stadt Freising erhalten. Unterjährige Änderungen zu den Müllgebühren in 2025, die uns nicht bereits bis 17. Januar 2025 bekannt waren, konnten hier noch nicht berücksichtigt werden.

Hierzu werden im Laufe des Jahres noch die Änderungsbescheide erlassen. Wir bitten hier noch um etwas Geduld.

 

Bitte beachten Sie: Die Abfallgebühren können ab 1. Januar 2025 nur eingezogen werden, wenn dem LANDKREIS Freising das SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Das entsprechende Formblatt ist den Bescheiden beigefügt.

 

Darüber hinaus erhebt die STADT Freising für die betreffenden Grundstücke weitere Grundabgaben/Steuern (z.B. Grundsteuern). Bitte beachten Sie, dass hierfür die Zahlungen an die Stadt Freising zu richten sind.

Änderung der Abfalltonnenbewirtschaftung / Gebühren für Rest- und Biotonnen

Der Vertrag zur Restmüll- und Biotonnenbewirtschaftung zwischen dem Landkreis Freising und der Stadt Freising wurde von der Stadt mit Wirkung zum Jahresende 2024 gekündigt. Es wird derzeit daran gearbeitet, dass die Tonnenverwaltung (insb. Behälteranschlüsse, Gebührenveranlagung, Gebührenbescheid und Tonnenänderungsservice) ab 2025 direkt vom Landkreis Freising durchgeführt werden kann. Weitere Informationen werden Sie spätestens zusammen mit dem Abfallgebührenbescheid für 2025 erhalten.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass es durch die Umstellung zu Änderungen bei gewohnten Abläufen kommen wird (z.B. späterer Versand Gebührenbescheid, Wechsel der Ansprechpartner). Wir bitten Sie diesbezüglich vorerst von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen.

 

Bitte achten Sie auch auf entsprechende Mitteilungen in der Presse oder auf der Homepage des Landratsamtes Freising. Der Verkauf der Restmüllsäcke und die Müllabfuhr erfolgen wie gewohnt.  

 

Für Behälteranmeldungen und Behälterabmeldungen nutzen Sie ab 01.01.2025 bitte die E-Mail-Adresse: Muelltonnenbewirtschaftung[at]kreis-fs.de, unter Nennung folgender Angaben: Name und Anschrift der Grundstückseigentümer, Grundstücksanschrift, Behältergröße und Behälterart  (120 l, 240 l, 1.100 l für Restmüll/ 120 l. 240 l für Biomüll).

Die richtige Entsorgung von Abfällen aus dem Hochwasserereignis

Immer wieder erreichen das Landratsamt Freising in diesen Tagen Anrufe zum Thema Entsorgung von mit Öl verunreinigten Abfällen. Schließlich sind durch das Hochwasser in der Region größere Mengen von Abfällen entstanden, die teilweise verschmutzt oder belastet sind. Mögliche Verunreinigungen sind Schlamm, Schimmel, Fäkalien, Mineralöle, Treibstoffe oder ähnliches.

 

Eine möglichst schnelle Entsorgung der Abfälle oder auch der Sandsäcke ist nicht zuletzt auch aus hygienischen Gründen und mit Blick auf den Gesundheits- und Umweltschutz wichtig. Darüber hinaus sind mit Öl verunreinigte Böden im Überschwemmungsgebiet eine weitere Folge.

 

Grundlegende Informationen zu Abfällen aus Hochwasserereignissen wie Sandsäcke, verunreinigtes Bodenmaterial und Mähgut, Problemabfälle, Sperrmüll-Gemisch oder Schlamm finden Betroffene im Internet unter 

https://www.lfu.bayern.de/abfall/hochwasser/index.htm     und unter 

https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=272


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Hier finden Sie das Abfall-ABC, die Termine der Problemmüllsammlung, Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, Entsorgungskalender mit den Terminen in Ihrer Straße sowie verschiedene Merkblätter zum Thema Abfallentsorgung.


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