Frei- und Hallenbäder
Egal ob Hallen- oder Freibad: Schwimmen und Baden ist für Alt und Jung ein beliebtes Freizeitvergnügen. Da die Badegäste bei ihren Schwimmbadbesuchen Keime an das Wasser abgeben, wird durch eine entsprechende Aufbereitung des Badewassers sichergestellt, dass keine Krankheiten übertragen werden.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamts gehört es öffentliche Frei- und Hallenbäder, Bäder in Sport- und Freizeiteinrichtungen, Therapiebecken und Bäder in Hotels zu kontrollieren. Grundlage für unsere Tätigkeit ist § 37 des Infektionsschutzgesetzes. Bei unseren Begehungen und Kontrollen orientieren wir uns an der Empfehlung des Umweltbundesamtes und am technischen Regelwerk (DIN 19643). Neben der Qualität des Badewassers und dem Zustand der technischen Anlagen wird dabei auch der allgemeine hygienische Zustand eines Schwimmbades bewertet.
Ausschließlich privat genutzte Schwimmbäder unterliegen nicht unserer Kontrolle.
Die Betreiber von öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern lassen das Badewasser in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Labor untersuchen. Das Ergebnis dieser mikrobiologischen und chemischen Untersuchung wird dem Gesundheitsamt vorgelegt und hilft, die Gesamtsituation eines Schwimmbades besser beurteilen zu können.