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Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen

Die Berechtigung zur Entnahme der Proben für die Untersuchung auf Trichinen liegt grundsätzlich beim Jagdausübungsberechtigten des entsprechenden Jagdrevieres.

Sie kann auf Antrag auch einem anderen Jäger erteilt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

  • Jahresjagdschein (in Kopie)
  • Teilnahmebestätigung an der Schulung zur Trichinenprobenentnahme
  • Bestätigung des Jagdausübungsberechtigten zur Beauftragung für das Revier, sofern der Antragssteller nicht Jagdpächter ist.

 

Die Schulung zur Trichinenprobenahme wird unter anderem durch das staatliche Veterinäramt durchgeführt. Dort können Sie sich bezüglich der Termine und sonstigen Formalien informieren. 

 

Die Beauftragung erfolgt für ein Jagdrevier und eine Trichinenuntersuchungsstelle, die sich nach Absprache mit den entsprechenden Behörden auch außerhalb des Landkreises befinden kann.

Das Jagdrevier und die zwingend aufzusuchende Trichinenuntersuchungsstelle werden auf der Beauftragung vermerkt.

Die notwendigen Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten Sie nach Beauftragung durch das SG 32.

 

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Herr Scheer
Tel.: 08161/600-349
Fax: 08161/600-651
E-Mail: gewerbeamt[at]kreis-fs.de

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