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Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen

Die Berechtigung zur Entnahme der Proben für die Untersuchung auf Trichinen liegt grundsätzlich beim Jagdausübungsberechtigten des entsprechenden Jagdrevieres.

Sie kann auf Antrag auch einem anderen Jäger erteilt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

  • Jahresjagdschein (in Kopie)
  • Teilnahmebestätigung an der Schulung zur Trichinenprobenentnahme
  • Bestätigung des Jagdausübungsberechtigten zur Beauftragung für das Revier, sofern der Antragssteller nicht Jagdpächter ist.

Die Beauftragung erfolgt für ein Jagdrevier und eine Trichinenuntersuchungsstelle, die sich nach Absprache mit den zuständigen Behörden auch außerhalb des Landkreises befinden kann.

Die notwendigen Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten Sie nach Beauftragung durch das SG 32.

Untersuchungszeiten

Zur Untersuchung auf Trichinen anzumeldende Proben können zu folgenden Zeiten entgegengenommen werden :

 

Montag, Mittwoch, Freitag

08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Kontakt

Herr Scheer
Tel.: 08161/600-33208
Fax: 08161/600-93200
E-Mail: gewerbeamt[at]kreis-fs.de

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
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