Jugendschutz
Allgemeine Informationen
Der Fachbereich Jugendschutz betrifft v.a. die Jugend in der Öffentlichkeit, den Schutz vor jugendgefährdenden Medien und den Jugendarbeitsschutz
Im Folgenden werden einige der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) exemplarisch dargestellt. Für individuelle Auskünfte stehen wir Ihnen jedoch jederzeit gerne zur Verfügung.
- Informationen zum Kinobesuch
- Privatfeste
- Rauchen
- Urlaubsreisen - Informationen des Sozialreferats München zum Thema "Urlaub ohne Eltern"
An unsere E-Mailadresse jugendschutz[at]kreis-fs.de können Sie Fragen, Anregungen und Beschwerden zum Thema "Jugendschutz" direkt an uns senden.
Informationen und Material zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein Bundesgesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.jugendschutz-aktiv.de/.
Für Veranstalter/innen von Partys, Festen etc.
Das Jugendschutzgesetz zum Download (in geringer Stückzahl versenden wir das JuSchG auch in optisch aufbereiteter Version zum Ausgängen)
Fragebogen zum Jugendschutz auf Veranstaltungen - gem. § 2 Abs. 1 GastV
Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 3 JuSchG für Kinder- und Jugendtanzveranstaltungen
Informationen zum/r Jugendschutzbeauftragten
Informationen zur erziehungsbeauftragten Person + (Aufsichtszettel-Vorlage)
Medien
Jugendmedienschutz ist der Oberbegriff für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Staatsministeriums.
- Auf Jugendschutz.net können Sie melden, wenn Sie im Internet auf etwas stoßen, das Sie für illegal, jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend halten.
- Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist zuständig für die Indizierung von Träger- und Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt. Wenn Ihnen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können Sie sich an uns wenden, wir leiten Ihre Meldung entsprechend weiter.
Nützliche Links für die Medienerziehung
- Die Initiative "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht." hilft Familien bei der Medienerziehung.
- Auf Klicksafe finden Sie Infos rund um die Themen Internet, Computerspiele, Social Media, Handy, etc.
- Die Suchmaschine Blinde Kuh richtet sich an Kinder zwischen 8 bis 12 Jahren.
- Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt Eltern und pädagogische Fachkräfte bei ihrer Erziehungsverantwortung im digitalen Zeitalter.
Weitere Links finden Sie hier.
Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.
Weitere Informationen zum JuArbSchG finden sie in der Publikation des BMAS.
Für eine Stellungnahme des Jugendamtes für Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z.B. Drehgenehmigung) benötigen wird folgende Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Bewilligungsantrag mit Angaben:
- zur Art der Veranstaltung,
- zur Person des/der Minderjährigen,
- zum Beschäftigungszeitraum,
- zur Lage und Dauer des täglichen Aufenthalts am Beschäftigungsort,
- zur Art der Tätigkeit,
- zum Titel der Veranstaltung,
- zu dem/den Beschäftigungsort/en,
- zu Name und Anschrift des Arbeitgebers,
- zu Name und Anschrift des Ansprechpartners des Arbeitgebers,
- zu Name und Anschrift der Betreuungsperson des/der Minderjährigen während der Beschäftigung
Anlagen zum Bewilligungsantrag:
- ggf. detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des/der Minderjährigen (szenische Beschreibung),
- je nach Art der Mitwirkung Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard o. ä.,
- Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten,
- datenschutzrechtliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Jugendamt
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per Mail an jugendschutz[at]kreis-fs.de - Ihr Anliegen wird dann so schnell wie möglich von uns bearbeitet.
Ansprechpartnerinnen
Tina Butt
Zimmer 3
Telefon 08161/600-731
Fax 08161/600-587
Katharina von Schumann
Zimmer 3
Telefon 08161/600-227
Fax 08161/600-587
Katharina.Schumann[at]kreis-fs.de
Kontakt
Büroräume:
Klinikum Freising, Eingang Vimystraße 32, Freising
Postanschrift:
Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Jugendschutz
Landshuter Str. 31, 85356 Freising