Motorsportliche Veranstaltungen
Eine motorsportliche Veranstaltung, die auf Privatgrund stattfinden soll, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes, Öffentliche Sicherheit -SG 31-.
Ausnahme: findet die motorsportliche Veranstaltung auf privatem Grund im Stadtgebiet oder Ortsteilen von Freising statt, ist gem. Art. 9 Abs. 2 Satz 1 GO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 9 GrKrV (Große Kreisstadt Verordnung) das Ordnungsamt der Stadt Freising für die Genehmigung zuständig.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint.
Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Zum Schutz dieser Rechtsgüter kann das Landratsamt Anordnungen für den Einzelfall treffen. Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichen Verkehrsgrund stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Informationen & Formulare
Voraussetzungen
Veranstalter ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Fristen
Keine. Eine frühzeitige Antragstellung ist jedoch anzuraten (mind. 4 Wochen vorher)
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Datenschutzerklärung
- Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Darstellung der Zufahrten, Flucht- und Rettungswege und Parkplätze
- Brandschutz- und Sicherheitskonzept
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Entwurf der Ausschreibung der Veranstaltung und/oder Reglement
- Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- motorsportliche Genehmigung der Dachorganisation des Veranstalters
- Streckenplan
- Streckenabnahmeprotokoll
Formulare
Kosten
30,00 € bis 1.250,00 €
Rechtsgrundlagen
Privatgrund: Veranstaltung von Vergnügungen nach Art. 19 Abs. 3 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
Öffentlicher Grund: Übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) à zuständig ist Straßenverkehrsbehörde https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/verkehr/strassenverkehrsrecht.html
Ansprechpartner
Frau Pletl
Zimmer: 506
Tel.: 08161/600-331 04
Fax: 08161/600-93100