Halten von Hunden und gefährlichen Tieren
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist (Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)). Grundsätzlich bedarf es für die Haltung einer Erlaubnis der örtlich zuständigen Gemeinde. Diese Erlaubnis ist dann in ganz Bayern gültig. Sie ist sach- und personenbezogen und somit nur für den Halter selbst und das eingetragene, einzelne Tier gültig.
Nähere Informationen erhalten Sie aus dem Merkblatt über Kampfhunde.
Formulare & Informationen
Externe Links
Gesetzestexte
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
Externe Informationen
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
Jan Schuster
Zimmer 505
Tel.Nr.: 08161/600-343
Fax: 08161/600-694
E-Mail: jan.schuster[at]kreis-fs.de
Stellvertretender Sachgebietsleiter
Dominik Ternes
Zimmer: 507
Tel.Nr.: 08161/600-711
Fax: 08161/600-694
E-Mail: dominik.ternes[at]kreis-fs.de