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Sprengstoffrecht

Für den Erwerb und den Umgang (ausgenommen das Herstellen) mit

  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen,
  • Böllerpulver zum Böllerschießen,
  • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese wird nach Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs bei einem staatlich anerkannten Lehrgangträger erteilt. Für die Zulassung zum Lehrgang muss auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden.

 


Aktuelles

  • Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich !

    (Grundsätzlich nur zur erstmaligen Beantragung einer Erlaubnis notwendig)
  • Wenn eine Sprengstofferlaubnis verlängert werden soll, wird folgendermaßen verfahren:

    1. Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen: 
        - Ausgefüllter Antrag inkl. Bestätigung vom Verein/Gemeinde
        - Sprengstofferlaubnis im Original
        - Kopie Prüfungszeugnis der sprengstoffrechtlichen Fachkunde
    2. Nach Erledigung erhalten Sie die Sprengstofferlaubnis zusammen mit der Kostenrechnung per Postzustellungsurkunde (PZU) wieder zurück

Ansprechpartner

Buchstabe A – G + K

Frau Pitzl

Tel.:   08161/600-331 25

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe H

Frau Wetzka (Montag und Donnerstag nachmittags)

Tel.:   08161/600-331 26

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe I, J, L - O

Frau Schmid (Dienstag, Mittwoch und Freitag)

Tel.:   08161/600-331 27

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe P – Z

Herr Schneider

Tel.:   08161/600-331 28

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de 

 

Widerruf & Rücknahme von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen

Herr Alkofer

Tel.:   08161/600-331 22

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

Widerruf & Rücknahme von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen

Frau Mayer

Tel.:   08161/600-331 23

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de



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