Waffenrecht
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese waffenrechtliche Erlaubnis kann z.B. ein Jäger mit einem gültigen Jagdschein oder ein Sportschütze unter Vorlage einer aktuellen Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband beantragen. Eine WBK berechtigt Sie dazu, die darin eingetragenen Waffen innerhalb Ihres Besitztums zu führen oder sie zu transportieren.
Möchten Sie eine Schusswaffe bzw. Munition im EU-Ausland erwerben oder ins EU-Ausland veräußern, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis (Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung). Begeben Sie sich hingegen "nur" für eine Jagdreise, einen schießsportlichen Wettbewerb etc. in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, so brauchen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Waffen vermerkt werden, die Sie mitnehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass für Drittstaaten gegebenenfalls andere Regelungen gelten.
Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen (F im Fünfeck), sowie Gas- und Schreckschusswaffen (mit PTB-Zeichen) haben eine Sonderstellung im Waffengesetz. Sie können von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, frei erworben werden und müssen nicht in einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfasst werden. Möchten Sie allerdings eine PTB-Waffe führen, so ist ein kleiner Waffenschein erforderlich.
Näheres können Sie den jeweiligen Informationsblättern entnehmen.
Aktuelles
Derzeit sind keine Vorsprachen möglich !
Einzige Ausnahme: zur erstmaligen Beantragung einer Erlaubnis (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung).Beim Eintrag/Austrag/Voreintrag von Waffen, Waffenteilen, Schalldämpfern usw. wird folgendermaßen verfahren:
- Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen:
- Ausgefüllter Antrag "Eintrag/Austrag/Voreintrag"
- Kopie vom Kaufvertrag, Rechnung etc. (wird einbehalten!)
- Waffenbesitzkarte im Original
- ggf. weitere Erlaubnisse, z.B. Europäischer Feuerwaffenpass
- ggf. Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband im Original - Nach Erledigung erhalten Sie die Erlaubnis(se) zusammen mit der Kostenrechnung per Postzustellungsurkunde (PZU) wieder zurück
- Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen:
Informationen vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
Informationen vom Bundeskriminalamt (BKA)
Informationen vom Bay. Staatsministerium des Innern (StMI)
Formulare & Informationen
Allgemeines
- Aufbewahrung von Waffen & Munition - Nachweisformular
- Aufbewahrung von Waffen & Munition - Informationsblatt
- Broschüre Bay. LKA Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen
- Anlage zur Anzeige von Magazinen oder Magazingehäusen
Waffenbesitzkarte
- Waffenbesitzkarte für Jäger & Sportschützen - Informationsblatt
- Erteilung einer Waffenbesitzkarte - Antrag
Europäischer Feuerwaffenpass (Mitnahme) sowie Ein- und Ausfuhr (Verbringung) von Waffen/Munition
- Verbringung und Mitnahme von Waffen/Munition - Informationsblatt
- Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag
- Verbringung von Waffen/Munition - Antrag
Kleiner Waffenschein
Waffenschein für Bewachungsunternehmer
Schützenvereine und Jugendarbeit sportliches Schießen
- Schießleitermeldung
- Betrieb oder Änderung einer Schießstätte - Antrag
- Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis - Antrag Verein
- Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis - Antrag Erziehungsberechtigte
Sonstiges
Ansprechpartner
Buchstabe A – G + K
Buchstabe I, J, L - O
Frau Schmid (Dienstag, Mittwoch und Freitag)
Zimmer 515
Tel.Nr.: 08161/600-370
Fax: 08161/600-694
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de
Fachgruppenleiter für Waffen- und Sprengstoffrecht
Buchstabe H
Frau Wetzka (Montag und Donnerstag nachmittags)
Zimmer 515
Tel.Nr.: 08161/600-370
Fax: 08161/600-694
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de