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Waffenrecht

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese waffenrechtliche Erlaubnis kann z.B. ein Jäger mit einem gültigen Jagdschein oder ein Sportschütze unter Vorlage einer aktuellen Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband beantragen. Eine WBK berechtigt Sie dazu, die darin eingetragenen Waffen innerhalb Ihres Besitztums zu führen oder sie zu transportieren.

 

Möchten Sie eine Schusswaffe bzw. Munition im EU-Ausland erwerben oder ins EU-Ausland veräußern, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis (Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung). Begeben Sie sich hingegen "nur" für eine Jagdreise, einen schießsportlichen Wettbewerb etc. in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, so brauchen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Waffen vermerkt werden, die Sie mitnehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass für Drittstaaten gegebenenfalls andere Regelungen gelten.

 

Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen (F im Fünfeck), sowie Gas- und Schreckschusswaffen (mit PTB-Zeichen) haben eine Sonderstellung im Waffengesetz. Sie können von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, frei erworben werden und müssen nicht in einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfasst werden. Möchten Sie allerdings eine PTB-Waffe führen, so ist ein kleiner Waffenschein erforderlich.

 

Näheres können Sie den jeweiligen Informationsblättern entnehmen.


Aktuelles

  • Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich !

    (Grundsätzlich nur zur erstmaligen Beantragung einer Erlaubnis notwendig)
  • Beim Eintrag/Austrag/Voreintrag von Waffen, Waffenteilen, Schalldämpfern usw. wird folgendermaßen verfahren:

    1. Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen: 
        - Ausgefüllter Antrag "Eintrag/Austrag/Voreintrag"
        - Kopie vom Kaufvertrag, Rechnung etc. (wird einbehalten!)
        - Waffenbesitzkarte im Original
        - ggf. weitere Erlaubnisse, z.B. Europäischer Feuerwaffenpass
        - ggf. Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband im Original
    2. Nach Erledigung erhalten Sie die Erlaubnis(se) zusammen mit der Kostenrechnung per Postzustellungsurkunde (PZU) wieder zurück


Ansprechpartner

Buchstabe A – G + K

Frau Pitzl

Tel.:   08161/600-331 25

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe H

Frau Wetzka (Montag und Donnerstag nachmittags)

Tel.:   08161/600-331 26

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe I, J, L - O

Frau Schmid (Dienstag, Mittwoch und Freitag)

Tel.:   08161/600-331 27

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe P – Z

Herr Schneider

Tel.:   08161/600-331 28

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de 

 

Schützenvereine, Schießstätten, Schießerlaubnisse Gehegewild, Ordnungswidrigkeiten

Frau Silbermann

Tel.:   08161/600-331 24

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de 

Verbringung (Einfuhr/Ausfuhr), Bewachungsunternehmen, Waffenhändler, Widerruf & Rücknahme von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Herr Alkofer

Tel.:   08161/600-331 22

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

Widerruf & Rücknahme von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen

Frau Mayer

Tel.:   08161/600-331 23

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

Fachliche Leitung für Waffen- und Sprengstoffrecht

Frau Riedl

Tel.:   08161/600-331 20

Fax:   08161/600-93100

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de


Formulare & Informationen

Allgemeines

Waffenbesitzkarte

Europäischer Feuerwaffenpass (Mitnahme) sowie Ein- und Ausfuhr (Verbringung) von Waffen/Munition

Kleiner Waffenschein

Waffenschein für Bewachungsunternehmer

Schützenvereine und Jugendarbeit sportliches Schießen

Sonstiges


Externe Links

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