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Begleitetes Fahren ab 17

► Grundsätzliches & Information:

Das Begleitete Fahren ab 17 ist die Möglichkeit für Fahranfänger bereits ab 17 Jahren zusammen mit einer oder mehreren Begleitpersonen innerhalb von Deutschland Fahrzeuge der Klasse B und BE zu führen.

 

Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Eine Ausbildung oder Fahrprüfung kann unter gewissen Umständen und mit bestimmten Voraussetzungen dennoch in einem anderen Landkreis stattfinden.

 

Anträge können bereits 6 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters gestellt werden. Eine Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf allerdings erst mit Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.

 

Ist der Antrag gestellt, von uns geprüft und bearbeitet, wird ein sog. Prüfauftrag erteilt, der dann an die zuständige Prüfstelle übermittelt wird. Diese wiederum informiert Ihre Fahrschule darüber, dass Sie nun die Prüfung ablegen können.

 

Tipp: Wenn Sie bei Antragsstellung Ihre Emailadresse angeben, haben Sie die Möglichkeit den Bearbeitungsstand Ihres Prüfauftrags im TÜV-Portal einzusehen. Für Informationen hierzu, wenden Sie sich bitte an den TÜV oder Ihre Fahrschule.

 


► Voraussetzungen für die Begleitpersonen

Als Begleitpersonen gelten Personen, die auf der Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 eingetragen sind. Sie können nur eingetragen werden, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • mind. 30 Jahre alt
  • gültiger Führerschein (Bitte Pflichtumtauschfristen beachten!)
  • Klasse B (oder 3) seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

 

Personen, die diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht erfüllen, können nicht eingetragen werden. Es können jederzeit geeignete Personen nachgetragen oder gestrichen werden.

 

Für die begleitende Person gelten außerdem dieselben verkehrssicherheitsrelevanten Voraussetzungen, wie wenn sie selbst am Steuer sitzt (z.B. bzgl. Alkohol).

 


► Antragsstellung & Antragsunterlagen:

Benutzen Sie bitte immer unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.

Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis (BF17)

Hier drucken

 

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.

 

Tipp: Beim Ausfüllen Ihrer Unterlagen und bei eventuellen Rückfragen, kann Ihnen in den meisten Fällen auch Ihre Fahrschule weiterhelfen.

 

Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.

 

Tipp: Viele Fahrschulen sammeln die Anträge Ihrer Fahrschüler und geben diese dann zusammen bei uns ab. Fragen Sie gern in Ihrer Fahrschule nach.

 


► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:

Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.

 

Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.

 


► Erhalt des Führerscheins nach bestandener Prüfung

Grundsätzlich sind wir bemüht den Führerschein bzw. die BF17-Bescheinigung entsprechend vorzubereiten, dass Sie ihn bei Bestehen der Prüfung vom Prüfer direkt vor Ort ausgehändigt bekommen. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.

 

In manchen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. Das kann z.B. sein, wenn mehr als eine Klasse erworben wird oder wenn ein bereits bearbeiteter Antrag bzw. erteilter Prüfauftrag geändert wurde (z.B. Änderung von Klasse B auf B 197 o.ä.). In diesen Fällen können Sie Ihren Führerschein nach bestandener Prüfung zu den Öffnungszeiten bei uns im Amt abholen. Sie können hierfür online einen ►Termin vereinbaren.

 

Bitte mitbringen:               

  • gültiges Ausweisdokument
  • Prüfbescheinigung vom TÜV im Original
  • falls vorhanden: vorherige(r) Führerschein(e), BF17-Bescheinigung, o.ä.

 

Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:                 

  • Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

 

Die BF17-Bescheinigung berechtigt Sie dazu ab dem 18. Geburtstag für 3 weitere Monate ohne Begleitpersonen zu fahren. Der Kartenführerschein wird grundsätzlich so bestellt, dass er etwa 2 Wochen nach dem 18. Geburtstag per Post zu Ihnen nach Hause geschickt wird. Auch hier ist es in manchen Fällen nicht möglich, dann muss der Kartenführerschein zu den Öffnungszeiten im Amt abgeholt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Führerschein zugeschickt bekommen, können Sie sich gerne per Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de wenden.

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

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