Corona-Test
Die kostenlosen Testansprüche nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes sind mit Ablauf des 28. Februar 2023 entfallen. Ab dem 1. März 2023 wird es Leistungserbringern daher nicht mehr möglich sein, kostenlose Testungen auf Basis der TestV durchzuführen und etwaige ab diesem Zeitpunkt vorgenommene Testungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.
Das Testzentrum des Landkreises Freising ist seit 1. März 2023 geschlossen.
Wer Symptome hat, sollte sich bei einer Ärztin oder einem Arzt testen lassen. Die Kosten übernehmen nach wie vor die Krankenkassen.
Es gilt allerdings: Wer bei sich Anzeichen für eine Erkrankung beobachtet, muss sich zunächst mit dem Hausarzt in Verbindung setzen. Da es sich auch um andere Erkrankungen handeln und zudem nur ein Arzt eine Krankschreibung ausstellen kann, ist das Aufsuchen eines Arztes von entscheidender Bedeutung. Das Landratsamt Freising bedankt sich diesbezüglich bei der Ärzteschaft im Landkreis für die bisher geleistete und auch zukünftige wertvolle Zusammenarbeit!