Reiserückkehrer
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten (AV Testnachweis)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen.