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Reiserückkehrer

Coronavirus-Einreiseverordnung

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

 

 

Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten (AV Testnachweis)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen.

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