Schule und Bildung

Aktuelle Regelung für den Betrieb
- Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist zulässig. Die Kinder sind derzeit in festen Gruppen zu betreuen.
- Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Jahrgangsstufen.
Regelungen in Schule und Kita für positiv getestete Kinder
Für positiv getestete Kinder ab sechs Jahren gilt die Maskenpflicht. Betretungsverbote für positiv getestete Schülerinnen und Schüler oder für Kita-Kinder sowie Tätigkeitsverbote für positiv getestete Beschäftigte in Schule und Kita sieht die AV Corona-Schutzmaßnahmen nicht vor.
Für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Für Lehrkräfte und sonstige an den Schulen tätige Personen besteht keine Verpflichtung, mit einem positiven Testergebnis zum Dienst in der Schule zu erscheinen.
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19- Verdacht besteht oder nicht.
Schulen
Häufig gestellte Fragen: Antworten des Kultusministeriums
Rahmen-Hygieneplan für Schulen
Kindertagesstätten
Meldungen des Familienministeriums zu Kindertagesstätten + FAQs zur Kinderbetreuung
Bildungsakteure
Die Corona-Pandemie ist eine große Herausforderung für alle Bildungsakteure. Die Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement hat viele nützliche Links zusammengestellt: