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Schule und Bildung - Школа та освіта

Schulpflicht

Die Menschen, die vor den Kriegsereignissen zu uns nach Mitteleuropa fliehen, stehen buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz. In dieser Situation liegt es in unserer Verantwortung als europäische Wertegemeinschaft, ihnen Schutz, Hilfe und Beistand zu gewähren. In besonderer Weise gilt dies für die vielen Kinder und Jugendlichen, die unter den Geflüchteten sind. Mehr noch als Erwachsene benötigen sie Halt und Orientierung, um das Erlebte wenigstens ein Stück weit verarbeiten zu können.


Auch deshalb wollen wir, dass Kinder und Jugendliche so rasch wie möglich nach ihrer Ankunft in Bayern an schulischen Angeboten teilnehmen können.

Au der Ukraine Geflüchtete im entsprechenden Alter werden i. d. R. erst drei Monate nach dem Zuzug nach Bayern schulpflichtig (vgl. Art. 35 BayEUG).


Das Bayerische Kultusministerium Bayern hat einen ersten Grobüberblick geschaffen, welcher Rahmen derzeit für die schulische Integration von aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist. 

 

Aktuell erarbeitet das Kultusministerium ein Konzept für ein pädagogisches Angebot an Schulen, das bereits vor dem Einsetzen der Schulpflicht freiwillig besucht werden kann. Dieses Angebot soll einen passenden Rahmen für das Ankommen in Bayern bieten und in Kooperation aller Schularten organisiert werden – ergänzt durch weitere Unterstützungskräfte.


Neben diesem neuen Angebot besteht grundsätzlich auch schon vor Einsetzen der Schulpflicht die Möglichkeit der Aufnahme in reguläre schulische Bildungsgänge. Die geltenden Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren sind in den jeweiligen Schulordnungen geregelt und es gelten weiterhin die üblichen Vorschriften zur Wahl des schulischen Bildungswegs, bei Pflichtschulen zusätzlich die Regelungen zur Sprengelpflicht und über Gastschulverhältnisse.


Deutsch lernen

Die Flüchtlingshilfe München hat aus ihren Deutschkursen ein Lehr- & Lernheft für Deutsch entwickelt. Auch in Ukrainisch. Den Download finden Sie hier.


Integrationskurs

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Integrationskurs zugelassen werden.

 

Voraussetzung:

  • Vorlage einer Fiktionsbescheinigung (s.o.) mit der Auflage „Antrag auf § 24 AufenthG gestellt“ oder
  • Vorlage des erteilten Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG

 

Antrag auf Integrationskurs ist beim BAMF zu stellen.

 

Dieser Antrag muss schriftlich per Post zusammen mit einer Kopie der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels an folgende Adresse geschickt werden:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Referat 53A Streitfeldstraße 39

81673 München

 

Sie erhalten anschließend vom BAMF einen sog. Berechtigungsschein. Mit diesem können Sie sich beim örtlichen Träger zum Integrationskurs anmelden. Informationen dazu, wer örtlicher Träger ist, finden Sie ebenfalls auf dem Berechtigungsschein, auch in ukrainischer Sprache.

 

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos.


Studierende und Wissenschaftler

Die Koordinationsstelle Ukraine am Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost und Südosteuropa an der Universität Regensburg bündelt Informationen über Förder- und Beratungsangebote für ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen und dient diesen als erste Anlaufstelle.

 

Die BAYHOST-Koordinationsstelle Ukraine bietet in ihrem Internetauftritt

  • Überblick über Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende und für Hochschulen
  • Unterstützungsprogramme für ukrainische Studierende
  • Jobbörsen und praktische Informationen nach der Ankunft in Bayern
  •  

Ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen können sich zur persönlichen Beratung in deutscher, englischer oder ukrainischer Sprache an die Koordinationsstelle wenden. Die Beratung kann zur ersten Orientierung dienen oder zur Beantwortung von Fragen, die nicht auf der Ebene der einzelnen Hochschulen geklärt werden können.


Mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen – aber richtig

Die schrecklichen Nachrichten aus der Ukraine verunsichern nicht nur Erwachsene, auch Kinder sind davon betroffen und müssen die Informationen, die sie durch die Medien aber auch aus Gesprächen von Erwachsenen in ihrem Umfeld aufgreifen, richtig einordnen und verarbeiten.

 

Um Eltern bei diesem sensiblen Thema zu unterstützen, hat das Bayerische Landesjugendamt auf der Website BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber einen Beitrag mit Antworten zu den wichtigsten Fragen veröffentlicht, wie Eltern mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen können.

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