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Asyl/humanitäre Gründe

Hierunter fallen folgende Regelungen zum Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und während bzw. nach einem Asylverfahren:

  • Aufnahme aus dem Ausland
  • Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden, Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen, Neuansiedlung von Schutzsuchenden
  • Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
  • Aufenthalt aus humanitären Gründen
  • Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
  • Niederlassungserlaubnis (erste Erteilung)
  • Rechte des Aufenthalts während des Asylverfahrens
  • weitere Asylverfahren
  • Ausländer mit Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

 

Sollte Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin/der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt haben, dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, kann diese mit dem nebenstehenden Formular beantragt werden.