Grundstücksverkehr
Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstück ist i.d. R. genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
- Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt.
Ansprechpartner
Regina Svigac
Zimmer 135
Tel.Nr.: 08161/600-34315
Fax: 08161/600-94000
E-Mail: regina.svigac[at]kreis-fs.de