Vorlesen

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb werden die besonderen Anforderungen daran in der Trinkwasserverordnung geregelt.

 

Das Gesundheitsamt Freising überwacht nach Trinkwasserverordnung daher ständig die Qualität des Trinkwassers. Es werden regelmäßig Trinkwasserproben durch den Betreiber entnommen und auf Mikroorganismen sowie die chemisch-physikalische Beschaffenheit untersucht.

 

Wir überwachen zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen > 1000 m³/Jahr und Hausinstallationen aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird; sonstige Hausinstallationen entsprechend den §§54 und 55 TrinkwV 2023 mit dem Ziel, dass die Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird und dass trinkwasserbedingten gesundheitlichen Schädigungen vorgebeugt wird.  
 
Das Trinkwasser im Landkreis Freising ist von hoher Qualität und kann ohne Bedenken genossen werden und ist auch für die Zubereitung von Säuglingsernährung geeignet. Es entspricht in allen Punkten den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. 
 
Das Gesundheitsamt nimmt bei der Trinkwasserversorgung vielfältige Überwachungs- und Steuerungsaufgaben wahr. 


Dazu zählen beispielsweise die

 

  • Beratung zu Fragen der Trinkwasserhygiene
  • regelmäßige Besichtigung von Eigenwasserversorgungsanlagen und zentralen Wasserversorgungsanlagen der Städte und Gemeinden, einschließlich festgelegter Schutzzonen und Entnahme amtlicher Trinkwasserproben
  • fortlaufende Kontrolle der von den Wasserversorgern vorgelegten Trinkwasserbefunden
  • Entscheidung über Umfang und Häufigkeit von Wasseruntersuchungen
  • Mitwirkung bei wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren (z.B. Ausweisung von Schutzgebieten)
  • Mitwirkung bei der Genehmigung zum Bau von Brunnen/ Brunnenanlagen
  • fachliche Bewertung und Entscheidung über Maßnahmen, wenn Anlagenmängel oder Abweichungen von den festgelegten gesetzlichen Grenzwerten im Wasser festgestellt werden
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten der Europäischen Union zur Trinkwasserqualität

Gesetzliche Grundlagen

Formulare und Merkblätter

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle