Trinkwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb werden die besonderen Anforderungen daran in der Trinkwasserverordnung geregelt.
Das Gesundheitsamt Freising überwacht nach Trinkwasserverordnung daher ständig die Qualität des Trinkwassers. Es werden regelmäßig Trinkwasserproben durch den Betreiber entnommen und auf Mikroorganismen sowie die chemisch-physikalische Beschaffenheit untersucht.
Wir überwachen zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen > 1000 m³/Jahr und Hausinstallationen aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird; sonstige Hausinstallationen entsprechend den §§54 und 55 TrinkwV 2023 mit dem Ziel, dass die Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird und dass trinkwasserbedingten gesundheitlichen Schädigungen vorgebeugt wird.
Das Trinkwasser im Landkreis Freising ist von hoher Qualität und kann ohne Bedenken genossen werden und ist auch für die Zubereitung von Säuglingsernährung geeignet. Es entspricht in allen Punkten den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Gesundheitsamt nimmt bei der Trinkwasserversorgung vielfältige Überwachungs- und Steuerungsaufgaben wahr.
Dazu zählen beispielsweise die
- Beratung zu Fragen der Trinkwasserhygiene
- regelmäßige Besichtigung von Eigenwasserversorgungsanlagen und zentralen Wasserversorgungsanlagen der Städte und Gemeinden, einschließlich festgelegter Schutzzonen und Entnahme amtlicher Trinkwasserproben
- fortlaufende Kontrolle der von den Wasserversorgern vorgelegten Trinkwasserbefunden
- Entscheidung über Umfang und Häufigkeit von Wasseruntersuchungen
- Mitwirkung bei wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren (z.B. Ausweisung von Schutzgebieten)
- Mitwirkung bei der Genehmigung zum Bau von Brunnen/ Brunnenanlagen
- fachliche Bewertung und Entscheidung über Maßnahmen, wenn Anlagenmängel oder Abweichungen von den festgelegten gesetzlichen Grenzwerten im Wasser festgestellt werden
- Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten der Europäischen Union zur Trinkwasserqualität
Gesetzliche Grundlagen
Formulare und Merkblätter
Trinkwasser-Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Empfehlungen des LGL Überwachung von Kleinanlagen: Vollzug durch die Staatlichen und Städtischen Gesundheitsämter
Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen (Empfehlungen für Betrieb und Nutzung)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
Trinkwasserversorgung auf Vereinsfeiern, Volksfesten und Märkten (Hinweis für Betreiber)