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Bodenrichtwerte

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Neue Bodenrichtwerte (Stichtag 1.1.2026) sind veröffentlicht.

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Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Freising in einem zweijährigen Rhythmus ermittelt, zuletzt zum Stichtag 01.01.2026.

Bodenrichtwerte sind auf Basis der Kaufpreissammlung ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, nach BauGB und KAG erschließungsbeitrags- und abgabenfreie, baureife Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbebauflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Bei Bodenrichtwertauskünften sind zwingend die zugehörigen Erläuterungen zu beachten.

Auskunft über die Bodenrichtwerte kann grundsätzlich jedermann erhalten. 

 

Hinweis:

Der Bodenrichtwert gibt nicht den Wert eines einzelnen Grundstückes wieder.

 

Die Bodenrichtwerte können online eingesehen werden über:

 

BORIS-Bayern

Verfügbare Stichtage: 31.12.2018, 31.12.2020, 01.01.2022, 01.01.2024, 01.01.2026

 

oder

 

BayernAtlas 

Verfügbare Stichtage 01.01.2024 und 01.01.2026

Hierzu ist im Bereich Themen „Planen und Bauen“ auszuwählen und die Ebene „Bodenrichtwerte“. Nach dem Zoomen in die gewünschte Gemeinde können durch Anklicken der jeweiligen Richtwertzone weitere Informationen abgerufen werden.

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss erteilt auf Antrag auch schriftliche amtliche Bodenrichtwertauskünfte gegen Gebühr. Für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft wird eine Gebühr von 30,- € erhoben.

Für ältere Stichtage können nur schriftliche Bodenrichtwertauskünfte gegen Gebühr erteilt werden.

 

Die Bodenrichtwertlisten mit -karten (in Papierform, bis Stichtag 01.01.2024) können ebenfalls bei der Geschäftsstelle Gutachterausschuss beantragt werden.

Den entsprechenden Antrag (gebührenpflichtig) finden Sie unter Antragsformulare und Links.

 

 

Welche Bodenrichtwerte sind in welcher Form verfügbar?

 

- Digitale Verfügbarkeit

Bodenrichtwerte können für Stichtage ab 31.12.2018 über BORIS-Bayern abgerufen werden. Im BayernAtlas liegen die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2024 vor.

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen sind digital erst für Stichtage ab dem 01.01.2022 digital verfügbar.

- Analoge Verfügbarkeit

Die Bodenrichtwerte zu den übrigen Stichtagen können nicht digital eingesehen werden. Diese können gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden.

Dem Gutachterausschuss Freising liegen Bodenrichtwerte für die Stadt Freising ab dem Jahr 1964, für den Landkreis Freising ab 1965 vor.

 

 

Warum liegen nicht überall bzw. für alle Nutzungsarten Bodenrichtwerte vor?

 

Gutachterausschüsse dürfen keine Bodenrichtwerte ermitteln, die einer Einzelbewertung gleichkommen, dies wäre häufig bei einer einzelnen Bebauung im Außenbereich der Fall. 

Daneben werden die Bodenrichtwerte aufgrund tatsächlich zustande gekommenen Kaufpreisen ermittelt. Liegen zu wenige aussagekräftige Veräußerungen vor, können keine verlässlichen Werte ermittelt werden. 

 


Antragsformulare und Links


Ansprechpartner

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Landshuter Straße 31

Zimmer:131 – 133 (Gebäude A, 1. OG)

Tel.: 08161 600 34400

E-Mail: gutachterausschuss@kreis-fs.de