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Ampertal

Die Flusslandschaft der Amper im Landkreis Freising beherbergt eine Vielzahl höchst schützenswerter Tier- und Pflanzenarten. Beispielsweise kommen im Ampertal im Landkreis Freising allein 4 von insgesamt 16 in Bayern vom Aussterben bedrohte Libellenarten vor.

 

Aber nicht nur als ökologisch wertvoller Lebensraum hat das Ampertal seine Qualitäten, sondern auch durch seine landschaftliche Attraktivität. Weiträumige Tallagen, mit der darin eingebetteten und träge dahinfließenden Amper, stehen dabei in starkem Kontrast zu den steilen „Leitenhängen“. Entlang der hochgelegenen Talränder bieten sich an vielen Stellen Aussichtspunkte an, die weitreichende und schöne Blicke über das Flusstal gewähren. Vor allem an den Wochenenden wird es als Naherholungsgebiet zum Wandern und Fahrradfahren von der Bevölkerung gerne angenommen.


Landschaftsschutzgebiet Ampertal

Um diese reizvolle Kulturlandschaften zu schützen, ist sie als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Eine Zerstörung des Landschaftsbildes ist, ebenso wie die Zerstörung wertvoller Lebensräume, in der Regel unwiderruflich. Bereits vor beinahe 40 Jahren erkannte man im Landkreis Freising die Folgen einer ungesteuerten Entwicklung im Ampertal.  Daher wurde 1959 das östliche Ampertal und 1962 das westliche Ampertal einstweilen sichergestellt. Am 30. Mai 1968 setzte der Kreistag mit der LSG-Verordnung „Amperauen“ eine einheitliche Schutzgebietsverordnung für das ganze Ampertal in Kraft. Heute kann festgestellt werden, dass die damals gesetzten Ziele weitgehend erreicht wurden.

 

In den vergangenen 40 Jahren hat sich das Ampertal stark verändert. Daher sah der Ausschuss für Planung und Umwelt des Landkreises Freising die Notwendigkeit, die bestehende LSG-Verordnung zu aktualisieren. Die untere Naturschutzbehörde erarbeitete einen Entwurf für das zukünftige LSG „Ampertal im Landkreis Freising“. Dieser Entwurf basiert auf Fachplanungen wie Biotopkartierung, Artenschutzkartierung, ABSP, Landschaftsplänen und Flächennutzungsplänen.

 

Das Ziel war es, den Entwurf so zu gestalten, dass er einerseits die Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 1 und 2 BayNatschG) berücksichtigt und andererseits den betroffenen Kommunen und Bürgern des Landkreises Freising Perspektiven für das Leben und Arbeiten im Landschaftsschutzgebiet eröffnet.

 

Veränderungen der Schutzgebietsgrenzen:

  • Herausnahme aller größeren Ortschaften  um in Zukunft alle innerörtlichen Bauvorhaben zu vereinfachen und den innerörtlichen Baumschutz stärker der Eigenverantwortlichkeit von Gemeinden und Grundeigentümern zu überlassen.
  • Herausnahme von Talflächen in Ortsrandlage über die derzeit gültigen Flächennutzungspläne hinausgehend als gemeindliche Entwicklungsflächen zur Realisierung vordringlicher Bebauungen.
  • Herausnahme von Talrandbereichen um Ortsentwicklungen, die aus dem Ampertal herausführen, zu vereinfachen.
  • Herausnahme ökologisch und landschaftsästhetisch geringwertiger Hangleitenflächen am äußeren Rand der alten Schutzgebietsgrenze
  • Hinzunahme ökologisch wie landschaftsästhetisch bedeutsamer Ampertalbereiche

 

Veränderung des Verordnungstextes:

  • Erweiterung der Erlaubnistatbestände in Bezug auf
    • die Schaffung von Freizeitgrundstücken Beeinträchtigungen des Schutzzwecks für die Allgemeinheit durch die ungehinderte Ausübung von Trendsportarten
    • „neuartige“ Eingriffe in die Landschaft

Die Erweiterung der Ausnahmetatbestände soll stärkere Rechtssicherheit für die berechtigten Nutzungen im LSG „Ampertal“ bringen.

 

2. Änderung der Verordnung vom 20.09.2010

 


FFH-Gebiet Ampertal

Das Ampertal und dabei insbesondere die Amper selber und ihre Aue mit Niedermoorflächen wurde wegen des Vorkommens von wertvollen Lebensräumen und seltenen Tier- und Pflanzenarten auch als Fauna-Flora-Habitat nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen.

 

Im Geoportal des Landkreises ist die Gebietsgrenze des FFH-Gebietes zu finden.

 

Für jedes FFH-Gebiet werden sogenannte Erhaltungsziele formuliert, die festlegen, welche Lebensräume oder Arten im Gebiet vorrangig zu erhalten sind. Die Erhaltungsziele für das gesamte Ampertal (Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau und Freising) finden sich im nebenstehenden Kasten.