Einzelbauvorhaben
Bei Einzelvorhaben handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft eines einzelnen Vorhabens, wenn die Nutzung, die Grundgestalt von Grundstücken, sowie die mit dem Grundwasser in Verbindung stehende belebte Bodenschicht verändert wird. Grundsätzlich sind Eingriffe zu vermeiden, um den Naturhaushalt in seinem vollen Funktionsumfang zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die Auswirkungen zu minimieren und dementsprechend zu kompensieren. Hierbei wird auf die Regelungen der Bayrischen Kompensationsverordnung verwiesen. Eine Bewertung von Eingriffen findet in Wertpunkten, bemessen nach der Biotopwertliste, statt.
Um ein Einzelbauvorhaben vollumfänglich bewerten zu können, sind folgende Informationen bei der Antragstellung bereitzustellen und in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen:
- Beschreibung des Vorhabens
- Bewertung des Ausgangszustandes nach der Biotopwertliste hinsichtlich Arten und Lebensräumen, Boden, Klima und Luft, Wasser und dem Schutzgut Landschaftsbild, sowie die Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern
- Berechnung der Kompensation mit konkreten Ausgleichsmaßnahmen
- Angabe zur Lage der Ausgleichsfläche und der rechtlichen Sicherung
Das vereinfachte Verfahren
Es ist zu beachten, dass bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren besteht. In diesem Zusammenhang wird auf die „Arbeitshilfe für einfache Bauvorhaben im Außenbereich“ des Bayrischen Landesamtes für Umwelt verwiesen.
Das vereinfachte Verfahren findet Anwendung, wenn folgende Aspekte vollständig zutreffen:

Bei Vorhaben, die im Rahmen der Rohstoffgewinnung, des Straßenbaus, zum Hochwasserschutz oder bei vertikalen Eingriffen stattfinden, finden sich konkretere Regelungen unter folgenden Links:
Bayerische Kompensationsverordnung | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerische Kompensationsverordnung - BayKompV - LfU Bayern - LfU Bayern
Ansprechpartner
Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Gemeinde zuständige Fachkraft.
