Bibermanagement im Landkreis Freising
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist ein vielfach geschätzter Landschaftspfleger der besonderen Art. Wasserläufe langsam fließender Gewässer werden aufgestaut, indem er mit seinen starken, nachwachsenden Zähnen Bäume fällt und Äste zusammenträgt, die er zu Dämmen aufschichtet.
Der Natur- und Klimaschutz profitiert sehr stark von ihm, denn großzügige Überschwemmungen von Bächen sorgen für höhere Grundwasserstände, Überschwemmungsflächen puffern Hochwasserspitzen und führen dazu, dass das versickernde Wasser gefiltert wird. An solche verschiedenen Wasserstände angepasste Tier- und Pflanzenarten finden dazu einen neuen Lebensraum – die Artenvielfalt nimmt wieder zu.
Bis zum frühen 20. Jahrhundert wurde der Biber beinahe wegen seines Fells, seines Fleisches und eines medizinisch wirksamen Drüsensekretes ausgerottet. Dank intensiver Wiederansiedelungen erholte sich der sensible Bestand, so dass heute in Deutschland wieder stabile Populationen vorhanden sind.
Heute ist der Biber auf europäischer Ebene über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhang II und IV) und in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Hiernach ist es verboten Biber zu stören, zu fangen zu verletzen oder zu töten. Bei Zuwiderhandlungen sind Geldbußen bis 50.000 Euro möglich. Auch ist es verboten, seine Wohn- und Zufluchtstätten zu zerstören.
In Bayern gibt es weiterführende Regelungen zum Umgang mit dem Biber. Da er nicht dem Jagdrecht unterliegt, ist die untere Naturschutzbehörde für das Management und den Vollzug, wie z.B. für Ausnahmen, zuständig.
Bayerisches Bibermanagement
Ziel des Bayerischen Bibermanagements ist es, den günstigen Erhaltungszustand nach europäischem Recht zu erhalten und schadensbedingte Konfliktsituationen zu verhindern sowie zu minimieren. Hier sollen die vier Säulen des Bibermanagements, umgesetzt durch die untere Naturschutzbehörde, Biberberater und Bibermanager, die Akzeptanz bei den Betroffenen erhöhen.
Vier Säulen des Bibermanagements
Information
In Konfliktbereichen informiert die untere Naturschutzbehörde - unterstützt durch die Biberberater - über die Gefahrenquellen, Schadensbilder, Abhilfemaßnahmen und Fördermöglichkeiten, um entstandene Schäden auszugleichen und weiteren Schäden vorzubeugen.Präventive Maßnahmen
Ein Schwerpunkt des Bibermanagements liegt auf der Umsetzung von präventiven Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Brachlegen von Uferrandstreifen (bei dem Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können), dem Schutz von Bäumen durch Drahtgitter oder dem Einbau von Dammdrainagen.Zugriffsmaßnahmen
Nur in Ausnahmefällen werden Zugriffsmaßnahmen wie der Lebendfang, Tötung nach Fang und dem Abschuss des Bibers vor Ort in Betracht gezogen und von der unteren Naturschutzbehörde durch Bescheid zugelassen.- Ausgleichszahlungen
Im Bereich von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Schäden werden - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - Fraß- und Vernässungsschäden, Flurschäden, aber auch Sachschäden (insb. Maschinenschäden) erstattet. Grundsätzlich haben präventive Maßnahmen Vorrang vor Ausgleichszahlungen.
Ansprechpartnerinnen
Anja Aigner
(Di., Mi. und Do., jeweils vormittags)
Zimmer 575
Tel.: 08161/600-342 12
E-Mail: anja.aigner@kreis-fs.de
Tina Schlossorsch
(Mo. bis Do.)
Zimmer 571
Tel: 08161/600-342 18
E-Mail: tina.schlossorsch@kreis-fs.de