Vorlesen

Katastrophenschutz

Wenn ein Notfall erst eingetreten ist, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät.

Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den vielfältigen Medien lesen und nehmen die Bilder von Zerstörung und Leid wahr. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig auf mögliche Katastrophen und Großschadensereignisse vorzubereiten.

 

Zivil- und Katastrophenschutz

Zivil- und Katastrophenschutz sind staatliche und kommunale Aufgaben, mit denen der Bürger außerhalb von Krisensituationen und Großschadenslagen wenig Berührung hat. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass eine Stadt oder Gemeinde sowie ein Landkreis oder eine Region schnell und unerwartet betroffen sein können. Mögliche Szenarien sind Hochwasser, Großbrände, Explosionen, Zug- oder Busunglücke und Flugzeugabstürze.

 

Aufgaben und Befugnisse

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auf Anforderung Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst- Sach- und Werkleistungen herangezogen werden. Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt. Es hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Krisenfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf die Krise. 

 

  • Erweiterter und friedensmäßiger Katastrophenschutz (Katastropheneinsätze, Übungen, Notfallpläne)
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
  • Warndienst
  • Zivilmilitärische Zusammenarbeit

 

Einsatzleitung und Führung

Das Landratsamt Freising bestellt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben am Schadensort einen örtlichen Einsatzleiter. Dieser koordiniert und trifft die notwendigen Entscheidungen vor Ort. Er ist gegenüber allen Beteiligten weisungsbefugt. Gleichzeitig tritt im Landratsamt Freising die so genannte Führungsgruppe Katastrophenschutz zusammen. Sie übernimmt die behördliche Führung des Einsatzes. Um sich von kompetenter Seite beraten zu lassen, kann sie je nach Schadenslage Fachleute hinzuziehen. Soweit die im Landkreis vorhandenen Kräfte nicht ausreichen, kann auf dem Wege der Amtshilfe von außerhalb Unterstützung hinzugezogen werden. Ein ähnliches Potential wie im Katastrophenfall ist auch bei größeren Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle einsetzbar.

 

Was ist eigentlich eine Katastrophe?

Wenn das Gesetz von einer Katastrophe spricht, meint es etwas anderes als der tägliche Sprachgebrauch. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich Umkehrung, Zusammenbruch, plötzlicher Wandel und zwar zum Schlechteren. Das Gesetz meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährt werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten.Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z.B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden. Gemein ist diesen Schadensereignissen, dass sie in der Regel unvorhergesehen eintreten und so schnell ablaufen, dass sofort gehandelt werden muss.  

 

Bürgertelefon

Im Katastrophenfall wird im Landratsamt Freising ein Bürgertelefon eingerichtet und die Nummer bekannt gegeben.

 

Warn-App NINA

NINA ist die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). NINA warnt Sie deutschlandweit vor Gefahren, wie z. B. Unwettern, Hochwasser und anderen sogenannten Großschadenslagen.

 

NINA ist die erste App zur Warnung der Bevölkerung für ganz Deutschland und vollständig in das Modulare Warnsystem (MoWaS) von Bund und Ländern integriert. Mit NINA sind Sie stets über Gefahren informiert, denn die Push-Funktion macht Sie auf aktuelle Warnungen aufmerksam. Ereignisbezogene Verhaltenshinweise und allgemeine Notfalltipps von Experten helfen Ihnen dabei, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. So können Sie sich und andere besser schützen.

 

Downloadmöglichkeiten: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/NINA-Download/nina-download_node.html

 

Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten: Landkreise, Gemeinden oder Umkreise von neun und einem Quadratkilometer um einen frei wählbaren Ort sind möglich. Sonst erhalten Sie keine Warnung der Warn-App NINA auf Ihr Smartphone. Am besten abonnieren Sie z. B. den Wohnort und den Ort Ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort.

 

Hinweise zu den Handyeinstellungen:

 

  • Stellen Sie eine gute Internetverbindung (mobile Daten/WLAN) sicher.
  • Aktivieren Sie die Standortfunktion. Erlauben Sie der Warn-App NINA hier immer den Zugriff auf den Standort und schalten Sie die Funktion Genauer Standort ein. Die Standortdaten werden dabei nur auf Ihrem Gerät verarbeitet und nicht an das BBK weitergeleitet.
  • Stellen Sie die Bevölkerungsschutz-Warnstufen in der Warn-App NINA korrekt ein. Das BBK empfiehlt die Aktivierung ab der Warnstufe: Gefahreninformation.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html

 

 

Cell Broadcast

Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können. Mit keinem anderen Warnkanal können wir mehr Menschen direkt erreichen.

 

Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast

Prüfen Sie folgende Punkte:

 

  • Ein Betriebssystem-Update für Android (Google) ab Version 11 oder iOS (Apple) ab Version 16.1 ist installiert
  • Das Handy oder Smartphone ist eingeschaltet
  • Das Handy oder Smartphone befindet sich nicht im Flugmodus

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie Cell-Broadcast-Nachricht empfangen.

 

Cell Broadcast – BKK: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html

 

Was tue ich, wenn ich eine Cell Broadcast-Warnmeldung erhalte?

Falls möglich, folgen Sie den übermittelten (Kurz-)Handlungsempfehlungen. Auf Grund der begrenzten Zeichenzahl von höchstens 500 Zeichen bei Warnmeldungen über Cell Broadcast können jedoch nur eingeschränkt Informationen übermittelt werden. Informieren Sie sich deshalb am besten zusätzlich über andere Warnkanäle wie beispielsweise die Warn-App NINA oder einen lokalen Radiosender. Cell-Broadcast-Meldungen enthalten zudem einen Link zum Bundeswarnportal (warnung.bund.de). Hier finden Sie den ausführlichen Warntext.

 

Über Cell Broadcast wird aktuell keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeiten zu entwarnen werden gegenwärtig geprüft.

 

 

Warum für den Notfall vorsorgen?

Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jedes Individuum, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken.

 

Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.

 

Denken Sie über Ihre Persönliche Notfallvorsorge nach!

 

Hier finden Sie Ihre PERSÖNLICHE CHECKLISTE: 
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvosorge-checkliste.pdf?__blob=publicationFile&v=10

 

Denken Sie an ausreichend Essen, Trinken, Hygieneartikel, Medikamente, Kleidung, Batterien, Taschenlampen, Kerzen, Akkus, Radio, Bargeld…

 

Vergessen Sie nicht wichtige Dokumente griffbereit zu halten. Sortieren Sie diese bereits jetzt vor!

 

Hier finden Sie einen umfassenden Ratgeber https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=32


Formulare


Links


Ansprechpartner

Herr Hofstetter

Zimmer: 504

Tel.: 08161/600-331 02

Fax: 08161/600-93100

E-Mail: Katastrophenschutz[at]kreis-fs.de 

 

Herr Schürmann

Zimmer: 509

Tel.: 08161/600-331 10

Fax: 08161/600-93100

E-Mail: Katastrophenschutz[at]kreis-fs.de 

 

Herr Brunnbauer (Vertretung)

Zimmer 506

Tel.: 08161 / 600-331 12

Fax: 08161 / 600-93100

E-Mail: Katastrophenschutz[at]kreis-fs.de 

 

Herr Kollein (Vertretung)

Zimmer 509

Tel.: 08161 / 600-331 11

Fax: 08161 / 600-93100

E-Mail: Katastrophenschutz[at]kreis-fs.de 

 

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle