Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Ob und in welcher Höhe Wohngeldleistungen zustehen, hängt ab von
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld kann nur gewährt werden, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Ihr Wohnraum liegt, oder bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Freising. Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person (Mieter oder Eigentümer des selbst genutzten Wohnraums) zu stellen und bei der Wohngeldbehörde einzureichen.
Weiterführende Informationen:
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die folgenden Seiten:
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Formulare und Dokumente:
Ansprechpartner:
Zuständigkeit: A - F, R, T - V
Alexandra Fischer
Tel.Nr.: 08161/600-389
E-Mail: alexandra.fischer[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 624
Zuständigkeit: K - M
Roland Schweiger
Tel.Nr.: 08161/600-387
E-Mail: roland.schweiger[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 622
Zuständigkeit: G - J, N - Q, W - Z
Manoela Aichinger
Tel.Nr.: 08161/600-276
E-Mail: manoela.aichinger[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag
Zimmer: 622
Zuständigkeit: S
Margot Diewald
Tel.Nr.: 08161/600-386
E-Mail: margot.diewald[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Dienstag
Zimmer: 624