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Abfallwirtschaft (Kommunale Abfallentsorgung)

Aktuelles

🏢 Neuer Bürostandort

Sie finden die Abfallwirtschaft nicht mehr im Landratsamtgebäude, sondern in unseren neuen Büroräumen am SteinPark:

 

📍 General-von-Stein-Straße 1, 1. Stock, Raum P 1 (Mo.- Fr. von 8 – 12 Uhr)

  • Eingang über die Weinmillerstraße (gegenüber der Grund- und Mittelschule)
  • Wir bitten um Verständnis, dass die persönliche Erreichbarkeit in den Büroräumen derzeit nur vormittags möglich ist.

Tonnenbewirtschaftung

Abfallgebührenbescheide: Zuständigkeit beim Landkreis Freising

  • Seit 1. Januar 2026 ist der Landkreis Freising für die Abfallgebührenveranlagung (Mülltonnen) seiner 24 kreisangehöriger Kommunen (Gemeinden, Märkte, Städte) zuständig.
  • Die Abfallgebührenbescheide für 2026 werden Anfang 2026 verschickt.
  • Zur Erteilung eines Lastschrifteinzugs für den Landkreis Freising (SEPA-Mandat) steht auch das Bürgerportal zur Verfügung; die individuellen Zugangsdaten werden mit dem Abfallgebührenbescheid verschickt. Das SEPA-Mandat kann aber auch per Formular (dem Bescheid beigefügt) postalisch oder per E-Mail an die kommunale Abfallwirtschaft übermittelt werden.
  • Bitte beachten Sie: bisherige den Gemeinden erteilte SEPA-Mandate gelten nicht für den Landkreis. Daueraufträge müssen ggf. auf den Landkreis Freising abgeändert werden.

Was gilt für die Grundstücke im Stadtgebiet Freising?

Unterjährige Änderungen aus dem Veranlagungsjahr 2025 (Änderungsbescheide) werden erst im Laufe des Jahres 2026 versendet.

Tonnenbewirtschaftung

Für den Behälterdienst ist ab 2026 der Landkreis ausschließlich zuständig

Dies betrifft:

  • Behälteranschlüsse (z.B. Erstbezug Grundstück)
  • Behältertausch (z.B. defekte Tonnen)
  • Behälterabzug (z.B. Leerstand Grundstück, Eigentümerwechsel)

Der Behälterdienst wird von unserem Dienstleister ausgeführt. Die Behälter werden nur am Grundstück ausgeliefert/abgezogen/getauscht. 

Kontakt für den Behälterdienst

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an:
📨 Muelltonnenbewirtschaftung@kreis-fs.de

 

👉 Bitte folgende Angaben mitschicken:

  • Name und Anschrift der Eigentümer
  • Grundstücksanschrift (Objekt) und Objektnummer (s. Abfallgebührenbescheid)
  • Behältergröße und -art (120 l, 240 l, 1.100 l Restmülltonnen, 120 l, 240 l Biotonnen)
  • Telefonnummer (für Erreichbarkeit bei Rückfragen/für unseren Dienstleister)

Hinweis: Die zugelassenen grauen Abfallgebührensäcke (70 l) zur Überlassung von Restabfällen können Sie auf den örtlichen Wertstoffhöfen/bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erwerben (Gebühr 5 Euro/Sack).

Bei regelmäßig größeren Mengen von Restabfällen ist jedoch zwingend ein größerer Behälter am Grundstück anzuschließen.


Allgemeine Informationen

Die richtige Entsorgung von Abfällen aus dem Hochwasserereignis

Immer wieder erreichen das Landratsamt Freising in diesen Tagen Anrufe zum Thema Entsorgung von mit Öl verunreinigten Abfällen. Schließlich sind durch das Hochwasser in der Region größere Mengen von Abfällen entstanden, die teilweise verschmutzt oder belastet sind. Mögliche Verunreinigungen sind Schlamm, Schimmel, Fäkalien, Mineralöle, Treibstoffe oder ähnliches.

Eine möglichst schnelle Entsorgung der Abfälle oder auch der Sandsäcke ist nicht zuletzt auch aus hygienischen Gründen und mit Blick auf den Gesundheits- und Umweltschutz wichtig. Darüber hinaus sind mit Öl verunreinigte Böden im Überschwemmungsgebiet eine weitere Folge.

Grundlegende Informationen zu Abfällen aus Hochwasserereignissen wie Sandsäcke, verunreinigtes Bodenmaterial und Mähgut, Problemabfälle, Sperrmüll-Gemisch oder Schlamm finden Betroffene im Internet unter folgenden Links

https://www.lfu.bayern.de/abfall/hochwasser/index.htm

https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=272


ℹ️ Service Hotline - Kommunale Abfallwirtschaft

Bei allen Fragen zur Abfallwirtschaft erreichen Sie uns unter:

08161/600-34170

 


 

Ansprechpartner

Sigrun Sindel (fachliche Leitung)
Tel.Nr.: 08161/600-34160
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: sigrun.sindel@kreis-fs.de

  • Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung, Entsorgungsverträge
  • Verwaltungsverfahren

 

Laura Dersch
Tel.Nr.: 08161/600-34163
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: laura.dersch@kreis-fs.de

  • Auskünfte zu Fragen der Abfallentsorgung
  • Betreuung der Wertstoffhöfe, Abrechnung der Wertstoffentsorgung
  • Verwaltungsverfahren: Befreiungen vom Anschlusszwang für Haushalte und Gewerbe
  • Beschwerdemanagement zu Containerinseln

 

Lisa Hanselka
Tel.: 08161/600-34164
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: lisa.Hanselka@kreis-fs.de

  • Verwaltungsverfahren: Sammelstellen bei der Müllabfuhr
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Abfallwirtschaft
  • Fragen und Anliegen rund um Gelbe Säcke
  • Abrechnung der Wertstoffhöfe

 

Veronika Pauli
Tel.: 08161/600-34165
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: veronika.Pauli@kreis-fs.de

  • Gebühreneinzug, Entsorgungsentgelte
  • Müllgebührenjahresabrechnung mit Gemeinden
  • Widerspruchs und Reklamationsbearbeitung der Gebührenbescheide

     

Amer Imamovic

(Abfallberater ab 1. März 2026)

Tel.Nr.: 08161/600-34161

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: amer.imamovic@kreis-fs.de 

  • Öffentlichkeitsarbeit, Abfallberatung für Haushalte
  • Betreuung der Entsorgungsanlagen des Landkreises
  • Deponieleitung

Für Anfragen zur Abfallberatung für Haushalte wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.
Für Anfragen zur Abfallberatung für Gewerbe wenden Sie sich bis zur Neubesetzung der Stelle an Martin.Roelofs@kreis-fs.de

 

 

Annette Kastner

Tel.Nr. 08161/600-34166

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: annette.kastner@kreis-fs.de

  • Gebührenbescheide (Restmüll- und Biotonne)
  • Änderungsbescheide (Eigentümer- und Hausverwaltungswechsel)
  • Überprüfung der satzungsgemäßen Anschlüsse (Restmüll- und Biotonne)

 

Leonie Hees

Tel.Nr. 08161/600-34167

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: leonie.hees@kreis-fs.de

  • Gebührenbescheide (Restmüll- und Biotonne)
  • Änderungsbescheide (Eigentümer- und Hausverwaltungswechsel)
  • Überprüfung der satzungsgemäßen Anschlüsse (Restmüll- und Biotonne)

 

Julia Heinzinger

Tel.Nr. 08161/600-34171

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: julia.heinzinger@kreis-fs.de

  • Gebührenbescheide (Restmüll- und Biotonne)
  • Änderungsbescheide (Eigentümer- und Hausverwaltungswechsel)
  • Überprüfung der satzungsgemäßen Anschlüsse (Restmüll- und Biotonne)

 

Jonas Keil

Tel.Nr.: 08161/600-34168

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: jonas.keil@kreis-fs.de

  • IT-Beauftragter (Intern)