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Abfallwirtschaft (Kommunale Abfallentsorgung)

Aktuelles

🏢 Neuer Bürostandort

Sie finden die Abfallwirtschaft nicht mehr im Landratsamtgebäude, sondern in unseren neuen Büroräumen am SteinPark:

 

📍 General-von-Stein-Straße 1, 1. Stock, Raum P 1 (Mo.- Fr. von 8 – 12 Uhr)

  • Eingang über die Weinmillerstraße (gegenüber der Grund- und Mittelschule)
  • Wir bitten um Verständnis, dass die persönliche Erreichbarkeit in den Büroräumen derzeit nur vormittags möglich ist.

Tonnenbewirtschaftung

Abfallgebührenbescheide: Zuständigkeit beim Landkreis Freising

  • Seit 1. Januar 2026 ist der Landkreis Freising für die Abfallgebührenveranlagung (Mülltonnen) seiner 24 kreisangehöriger Kommunen (Gemeinden, Märkte, Städte) zuständig.
  • Die Abfallgebührenbescheide für 2026 werden Anfang 2026 verschickt.
  • Zur Erteilung eines Lastschrifteinzugs für den Landkreis Freising (SEPA-Mandat) steht auch das Bürgerportal zur Verfügung; die individuellen Zugangsdaten werden mit dem Abfallgebührenbescheid verschickt. Das SEPA-Mandat kann aber auch per Formular (dem Bescheid beigefügt) postalisch oder per E-Mail an die kommunale Abfallwirtschaft übermittelt werden.
  • Bitte beachten Sie: bisherige den Gemeinden erteilte SEPA-Mandate gelten nicht für den Landkreis. Daueraufträge müssen ggf. auf den Landkreis Freising abgeändert werden.

Was gilt für die Grundstücke im Stadtgebiet Freising?

Unterjährige Änderungen aus dem Veranlagungsjahr 2025 (Änderungsbescheide) werden erst im Laufe des Jahres 2026 versendet.

Tonnenbewirtschaftung

Für den Behälterdienst ist ab 2026 der Landkreis ausschließlich zuständig

Dies betrifft:

  • Behälteranschlüsse (z.B. Erstbezug Grundstück)
  • Behältertausch (z.B. defekte Tonnen)
  • Behälterabzug (z.B. Leerstand Grundstück, Eigentümerwechsel)

Der Behälterdienst wird von unserem Dienstleister ausgeführt. Die Behälter werden nur am Grundstück ausgeliefert/abgezogen/getauscht. 

Kontakt für den Behälterdienst

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an:
📨 Muelltonnenbewirtschaftung@kreis-fs.de

 

👉 Bitte folgende Angaben mitschicken:

  • Name und Anschrift der Eigentümer
  • Grundstücksanschrift (Objekt) und Objektnummer (s. Abfallgebührenbescheid)
  • Behältergröße und -art (120 l, 240 l, 1.100 l Restmülltonnen, 120 l, 240 l Biotonnen)
  • Telefonnummer (für Erreichbarkeit bei Rückfragen/für unseren Dienstleister)

Hinweis: Die zugelassenen grauen Abfallgebührensäcke (70 l) zur Überlassung von Restabfällen können Sie auf den örtlichen Wertstoffhöfen/bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erwerben (Gebühr 5 Euro/Sack).

Bei regelmäßig größeren Mengen von Restabfällen ist jedoch zwingend ein größerer Behälter am Grundstück anzuschließen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Ist eine gemeinschaftliche Nutzung von Rest- und Biotonne möglich?

Ja, bei direkt angrenzenden Grundstücken ist das möglich. Es darf also keine Straße und kein Weg dazwischen liegen.  Die so genannte Nachbarschaftstonne muss beantragt werden. Auf diesem Antrag wird vermerkt, wer die Tonne bezahlt. 

Kann die Biotonne abgemeldet werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn auf dem Grundstück ein eigener Komposthaufen steht oder ein entsprechender Antrag auf Nutzung der Nachbarschaftstonne bewilligt worden ist. Komposthaufen können übrigens nicht geteilt werden.

Kann die Restmülltonne abgemeldet werden?

Grundsätzlich geht das nicht. Es gibt aber Ausnahmen: Bei privaten Haushalten ist ein bewilligter Antrag zur Nutzung der Nachbarschaftstonne dafür nötig. Bei einer Gewerbeeinheit (auch Mischnutzung: Gewerbe + Haushalt) ist eine eigene Restmülltonne notwendig. Lediglich bei kleinen Mengen kann nach § 5 GewAbfV der Antrag gestellt werden, die Restmülltonne im Wohnbereich des Grundstücks mit zu nutzen. Bei reinem Gewerbe kann ein Antrag nur bei mehr als vier 1100 l-Tonnen  bei 14-tägiger Abfuhr gestellt werden.

Können Tonnen abgemeldet werden, wenn das Haus leer steht?

Ja, wenn kein Müll mehr anfällt, also dort keine Person gemeldet und auf dem Grundstück keine Gewerbeeinheit ist.

Warum ist die Papiertonne nicht auf dem Bescheid aufgelistet?

Die Papiertonnen werden nicht von der Kommune, sondern den Firmen Heinz und Steiger gestellt (kostenfrei, nur in Größe 240 l). Die Bürgerinnen und Bürger müssen diese selbst bei den Firmen aufstellen bzw. abholen lassen. 
Kontakt: https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles_News/2024/Abfall/240405_Standorte_der_Altpapiercontainer_ausserhalb_der_Wertstoffhoefe.pdf

Warum müssen neue SEPA-Mandate eingereicht werden?

Wir benötigen die neuen SEPA-Mandate, weil wir die Bankverbindungen aus Datenschutzgründen nicht von den Gemeinden anfordern dürfen und als andere Behörde die Einzugserlaubnis des Kontoinhabers brauchen.

Warum geht mein Passwort im Online-Portal nicht?

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung des Problems. Mittlerweile können beispielsweise bei geändertem Passwort die Daten des Adressaten/Eigentümers zurückgesetzt werden.

Warum sind die unterjährigen Änderungsbescheide für 2025 und die Neubescheide für 2026 für Freising noch nicht versandt?

Die vorhandenen Daten werden aktuell technisch und inhaltlich überprüft sowie optimiert.

Können Tonnengebühren aufgeteilt und Bescheide separat an einzelne Eigentümer verschickt werden?

Nein, die Tonnen können nicht den einzelnen Eigentümern zugeordnet oder aufgeteilt werden. Wie die Kosten aufgeteilt werden, müssen die Eigentümer selbst klären. Es kann lediglich eine Zweitschrift des Bescheids versendet werden. 

Können einzelne Wohneinheiten auf einem Grundstück separate Abfallgebührenbescheide erhalten?

Bei einem Eigentümer des Grundstücks geht das nicht. Mieter erhalten keine Bescheide. Für separat auszuweisende Gewerbeeinheiten am Grundstück arbeiten wir zwecks steuerlicher Geltendmachung der Gebühr an einer technischen Lösung.

 

Was müssen neue Eigentümer tun?

Um einen Eigentümerwechsel systemisch erfassen zu können, benötigen wir den notariell beglaubigten Kaufvertrag oder ein von Käufer und Verkäufer unterschriebenes Übergabeprotokoll, aus dem eindeutig das Datum des Eigentumsübergangs hervorgeht (Datum der Schlüsselübergabe bzw. vollständige Kaufpreiszahlung). Bitte per E-Mail an abfallwirtschaft@kreis-fs.de.

Was ist zu tun, wenn eine andere Person den Abfallgebührenbescheid erhalten soll?

Dafür benötigen wir eine Vertretungsvollmacht - ausgestellt durch die Eigentümer bzw. bei Nießbrauch als Nachweis den notariellen Vertrag.

Wie groß sind die Mülltonnen?

Für den Restmüll gibt es Tonnen mit 120 l, 240 l und 1100 l. Zugelassene Restmüllsäcke mit 70 l sind bei den Gemeindeverwaltungen und am örtlichen Wertstoffhof erhältlich.

Biomülltonnen gibt es in den Größen 120 l und 240 l.


ℹ️ Service Hotline - Kommunale Abfallwirtschaft

Bei allen Fragen zur Abfallwirtschaft erreichen Sie uns unter:

08161/600-34170


Allgemeine Informationen

Die richtige Entsorgung von Abfällen aus dem Hochwasserereignis

Immer wieder erreichen das Landratsamt Freising in diesen Tagen Anrufe zum Thema Entsorgung von mit Öl verunreinigten Abfällen. Schließlich sind durch das Hochwasser in der Region größere Mengen von Abfällen entstanden, die teilweise verschmutzt oder belastet sind. Mögliche Verunreinigungen sind Schlamm, Schimmel, Fäkalien, Mineralöle, Treibstoffe oder ähnliches.

Eine möglichst schnelle Entsorgung der Abfälle oder auch der Sandsäcke ist nicht zuletzt auch aus hygienischen Gründen und mit Blick auf den Gesundheits- und Umweltschutz wichtig. Darüber hinaus sind mit Öl verunreinigte Böden im Überschwemmungsgebiet eine weitere Folge.

Grundlegende Informationen zu Abfällen aus Hochwasserereignissen wie Sandsäcke, verunreinigtes Bodenmaterial und Mähgut, Problemabfälle, Sperrmüll-Gemisch oder Schlamm finden Betroffene im Internet unter folgenden Links

https://www.lfu.bayern.de/abfall/hochwasser/index.htm

https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=272


Ansprechpartner

Sigrun Sindel (fachliche Leitung)
Tel.Nr.: 08161/600-34160
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: sigrun.sindel@kreis-fs.de

  • Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung, Entsorgungsverträge
  • Verwaltungsverfahren

 

Laura Dersch
Tel.Nr.: 08161/600-34163
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: laura.dersch@kreis-fs.de

  • Auskünfte zu Fragen der Abfallentsorgung
  • Betreuung der Wertstoffhöfe, Abrechnung der Wertstoffentsorgung
  • Verwaltungsverfahren: Befreiungen vom Anschlusszwang für Haushalte und Gewerbe
  • Beschwerdemanagement zu Containerinseln

 

Lisa Hanselka
Tel.: 08161/600-34164
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: lisa.Hanselka@kreis-fs.de

  • Verwaltungsverfahren: Sammelstellen bei der Müllabfuhr
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Abfallwirtschaft
  • Fragen und Anliegen rund um Gelbe Säcke
  • Abrechnung der Wertstoffhöfe

 

Veronika Pauli
Tel.: 08161/600-34165
Fax: 08161/600-94100
E-Mail: veronika.Pauli@kreis-fs.de

  • Gebühreneinzug, Entsorgungsentgelte
  • Müllgebührenjahresabrechnung mit Gemeinden
  • Widerspruchs und Reklamationsbearbeitung der Gebührenbescheide

     

Amer Imamovic (Abfallberater ab 1. März 2026)

Tel.Nr.: 08161/600-34161

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: amer.imamovic@kreis-fs.de 

  • Öffentlichkeitsarbeit, Abfallberatung für Haushalte
  • Betreuung der Entsorgungsanlagen des Landkreises
  • Deponieleitung

Für Anfragen zur Abfallberatung für Haushalte wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.
Für Anfragen zur Abfallberatung für Gewerbe wenden Sie sich bis zur Neubesetzung der Stelle an Martin.Roelofs@kreis-fs.de

 

 

Annette Kastner

Tel.Nr. 08161/600-34166

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: annette.kastner@kreis-fs.de

  • Gebührenbescheide (Restmüll- und Biotonne)
  • Änderungsbescheide (Eigentümer- und Hausverwaltungswechsel)
  • Überprüfung der satzungsgemäßen Anschlüsse (Restmüll- und Biotonne)

 

Leonie Hees

Tel.Nr. 08161/600-34167

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: leonie.hees@kreis-fs.de

  • Gebührenbescheide (Restmüll- und Biotonne)
  • Änderungsbescheide (Eigentümer- und Hausverwaltungswechsel)
  • Überprüfung der satzungsgemäßen Anschlüsse (Restmüll- und Biotonne)

 

Julia Heinzinger

Tel.Nr. 08161/600-34171

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: julia.heinzinger@kreis-fs.de

  • Gebührenbescheide (Restmüll- und Biotonne)
  • Änderungsbescheide (Eigentümer- und Hausverwaltungswechsel)
  • Überprüfung der satzungsgemäßen Anschlüsse (Restmüll- und Biotonne)

 

Jonas Keil

Tel.Nr.: 08161/600-34168

Fax: 08161/600-94100

E-Mail: jonas.keil@kreis-fs.de

  • IT-Beauftragter (Intern)