Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Anlagen)
Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-Emissionen vom 08.04.2013 wurde sie in nationales Recht umgewandelt.
Die IE-RL der europäischen Union enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen. Im Anhang 1 der IE-RL ist geregelt, um welche Anlagen es sich handelt.
Ziel der Richtlinie ist es, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Ziel ist es die Genehmigung für umweltrelevante Industrieanlagen auf euopäischer Ebene zu vereinheitlichen.
Das Überwachungsprogramm des Landratsamtes Freising, die Überwachungsberichte sowie die Genehmigungsbescheide finden Sie hier.