Unsere Aufgaben
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist ein Team aus Umweltingenieuren und Verwaltungskräften.
Immissionsschutz Technik - Umweltingenieure
- Fachliche Stellungnahmen für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z.B. baurechtlich zu genehmigende Anlagen), Beratung der Antragsteller
- Überwachung von BImSchG-Anlagen, Vollzug der Störfallverordnung
- Stellungnahmen zu Bauleitplanungen
- Fachliche Bearbeitung von Beschwerden wegen Lärm, Luftverunreinigungen etc. durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Immissionsschutz Verwaltung
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich Beratung der Antragsteller ▼Weiterführende Informationen
- Überwachung von BImSchG-Anlagen, Vollzug der Störfallverordnung
- Überwachung von Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
- Bearbeitung von UIG Anfragen ▼Das Bayerische UIG
- Beschwerden wegen Lärm, Luftverunreinigungen usw. durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen