Rechtsgrundlagen - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 226 S. 4) in deutsches Recht.
Das Gesetz soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse an die Berufskraftfahrer/innen bewirken.
Die BKrFQV beruht auf § 8 des Gesetzes. Sie regelt die Einzelheiten der Durchführung des Gesetzes, insbesondere über:
- die Zulassung zum Erwerb der Grundqualifikation sowie Inhalt und Dauer der Prüfung für den Erwerb der Grundqualifikation,
- den Erwerb der sog. beschleunigten Grundqualifikation sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte,
- die Inhalte der Weiterbildung,
- die Nachweise über die Grundqualifikation und die Eintragung der vorgeschriebenen Weiterbildung im Führerschein,
- die Anerkennung von Ausbildungsstätten und anderes mehr.