Internationaler Führerschein
► Grundsätzliches & Information:
Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das als Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins im Ausland dient. Er ist daher nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig.
In den Staaten der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins nicht notwendig. Für Reisen in Länder außerhalb der EU empfehlen wir Ihnen, sich entweder bei einer Vertretung des ausländischen Staates oder einem Reiseveranstalter zu informieren, ob Sie einen internationalen Führerschein benötigen.
Es gibt zwei Arten des internationalen Führerscheins:
- Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Wiener Übereinkommen vom 08.11.1968 über den Straßenverkehr und ist 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
- Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.04.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig.
Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Die Auslandsvertretungen der Länder oder Automobilclubs können darüber Auskunft geben.
Hinweis: Ein internationaler Führerschein kann nur aufgrund eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Falls Sie noch einen Papierführerschein besitzen, müssen Sie diesen erst in einen Kartenführerschein umtauschen. ►Zum Umtausch
► Antragsstellung & Antragsunterlagen:
Benutzen Sie bitte unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.
Antrag zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins
► Hier drucken
Der internationale Führerschein wird ausschließlich vor Ort ausgestellt und direkt ausgehändigt. Eine Beantragung auf dem Postweg ist derzeit nicht möglich. Sie können online einen ►Termin für die Abholung des internationalen Führerscheins buchen.
Zur Beantragung bringen Sie bitte folgendes mit:
- aktueller EU-Kartenführerschein
- aktueller Ausweis
- aktuelles, biometrisches Passbild im Original
- wenn möglich: ausgedruckte und ausgefüllte Antragsunterlagen
► Noch Fragen?
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.