Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
► Antragsstellung & Antragsunterlagen:
Zuständig für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist immer die Verwaltungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Da es bei der Antragsstellung oftmals auf verschiedenste Umstände ankommt und kein pauschaler Antrag zur Verfügung gestellt werden kann, können Sie die Unterlagen telefonisch (Tel.: 08161 / 600 - 333 33) oder per E-Mail unter neuerteilung@kreis-fs.de anfordern. Bitte geben Sie hier immer Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift und ggf. ein bekanntes Aktenzeichen der Führerscheinstelle Freising an. Zu unseren Öffnungszeiten können Sie gerne auch persönlich vorsprechen. Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen zur Antragstellung erforderlich sind und mit welchen Gebühren Sie zu rechnen haben.
Folgende Unterlagen sind dem auszufüllenden Antrag in der Regel noch beizulegen:
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Pass, Personalausweis)
- aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- aktuelles Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) - nicht älter als 3 Monate
- gültige Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (Original)
- aktuelles biometrisches Passbild - nicht älter als 1 Jahr
Zusätzlich notwendige Unterlagen:
- bei Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T*
- aktuelle Sehtestbescheinigung (vom TÜV, Augenarzt oder Optiker)
- aktuelle Sehtestbescheinigung (vom TÜV, Augenarzt oder Optiker)
- bei Klasse C1, C1E, C, CE*
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
* Mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung am 01.01.1999 wurden die Fahrerlaubnisklassen neu eingeteilt, die dann auch bei Ihrem Antrag zu berücksichtigen sind. Beachten Sie bitte hierzu die Aufstellung über geforderte Unterlagen für die neuen Klassen.
Ggf. sind einzelfallspezifische Unterlagen notwendig, um Ihren Fall zu bearbeiten. Hier informiert Sie der zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen der Antragsbearbeitung. Sollte die Zuwiderhandlung, die zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führte, in Ihre Probezeit fallen, so sind in diesem Falle vorab noch weitere Maßnahmen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde über die konkreten auf Sie zutreffenden Maßnahmen.
► Noch Fragen?
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an neuerteilung@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.