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Ukrainische Führerscheine

Anerkennung und Umschreibung

Für Inhaberinnen und Inhaber ukrainischer Führerscheine bestehen derzeit besondere Regelungen zur Anerkennung während des vorübergehenden Schutzes sowie zur Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis. Eine Umschreibung ist während der Dauer des vorübergehenden Schutzes nicht zwingend erforderlich. Sie können Ihren ukrainischen Führerschein jedoch freiwillig in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.


► Anerkennung während des vorübergehenden Schutzes:

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Gemäß Art. 3 Absatz 1 der Verordnung werden von der Ukraine ausgestellte Führerscheine, wenn ihre Inhaber unter den Schutzstatus fallen, für die Dauer des Schutzstatus anerkannt. Der Schutzstatus ist zuletzt durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 des Rates vom 30. Juli 2026 bis zum 4. März 2028 verlängert worden.  Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn ihr ukrainischer Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist. 

Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:

Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
 

Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein:

Kann bei Vorlage eines digitalen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen Behörden bestätigt werden, dass eine Fahrberechtigung besteht, wird diese anerkannt.

 

Sie haben einen ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:

Wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes. Wenn Sie im Landkreis Freising wohnen, wenden Sie sich bitte an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de mit folgenden Daten:
 

  • Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
  • Führerschein-Nummer und
  • Geburtsdatum


Sie sind ukrainischer Berufskraftfahrer:

Soweit Sie Fahrten durchführen, für die eine Berufskraftfahrerqualifizierung nach § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist, ist grundsätzlich eine Grundqualifikation erforderlich, die i.d.R. über die Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis nachzuweisen ist. Die Anerkennung nur des ukrainischen Führerscheins ist hier nicht ausreichend.

Unter der Voraussetzung einer ergänzenden Schulung und Prüfung räumt die Verordnung (EU) 2022/1280 den Mitgliedstaaten die Option ein, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen. Das BMDV hat ein Rechtsetzungsverfahren auf den Weg gebracht, um die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Bis zur Umsetzung in das nationale Recht können ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise nicht anerkannt werden. 


► Umschreibung in einen deutschen Führerschein:

Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt. Damit ist für folgende ukrainische Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich eine Umschreibung ohne Fahrschulausbildung sowie ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich:
 

A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
Bitte beachten Sie: Die ukrainische Fahrerlaubnisklasse A1 entspricht bei der Umschreibung der deutschen Fahrerlaubnisklasse AM.
 

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft im Rahmen des Antrags insbesondere den Bestand und die Gültigkeit der ukrainischen Fahrerlaubnis sowie, ob die Voraussetzungen für eine Umschreibung nach § 31 FeV in Verbindung mit Anlage 11 FeV erfüllt sind. Eine Umschreibung ist während der Dauer des vorübergehenden Schutzes nicht zwingend erforderlich. Sie können Ihren ukrainischen Führerschein jedoch freiwillig in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

 

Bitte beachten Sie: 
Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 FeV sind die Vorgehensweisen bei bestimmten Einzelfällen noch nicht abschließend geklärt und müssen gegebenenfalls mit der Regierung abgestimmt werden. In diesen Fällen kann die Bearbeitung eines Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen.

Antragsstellung zur Umschreibung

 

Besonderheiten bei LKW- und Bus-Klassen:

Für die Umschreibung der ukrainischen Fahrerlaubnisklassen
 

C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
 

müssen vor Ausstellung des deutschen Führerscheins immer zusätzlich die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV nachgewiesen werden.

Wurde Ihnen in der Ukraine die Fahrerlaubnisklasse C oder D erteilt, ohne dass Sie gleichzeitig bzw. zuvor die Klasse B erworben haben, gilt: Für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse C oder D kann nicht ohne vorherige Erteilung der Klasse B erteilt werden.


► Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Sonderregelungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge finden Sie hier:
 

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.