Personenbeförderung (PBefG)
Aufgabenbeschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht.
Man unterscheidet zwischen:
- Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxiordnung, Taxitarifordnung und Allgemeinverfügungen.
- Verkehr mit Mietwagen (§ 49 Abs. 4 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.
Für die Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis oder Mietwagens gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung im Verkehr mit Taxen oder Mietwagen
- Eigenkapitalnachweis
- Führungszeugnis (behördlich, z. Hd. Frau Klossek, PBefG; bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (behördlich, z. Hd. Frau Klossek, PBefG; bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die fachliche Eignung (IHK-Prüfung) in Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Minijobzentrale/Knappschaft
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei GmbH´s oder Genossenschaften (in Gründung) oder GbR
- Kopie des Gesellschaftsvertrag bzw. nach Eintragung, den Handelsregisterauszug
- Kopie des Geschäftsführervertrages (Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses)
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Organe, wie jeder Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie Gewerbezentralregister für die GmbH
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung im Verkehr mit Taxen oder Mietwagen
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr
Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr
Information zum Personenbeförderungsgesetz (finanzielle Leistungsfähigkeit)
Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
Antrag Aufnahme in die Warteliste
Antrag Verlängerung für die Warteliste
Verordnung des Landratsamtes Freising über das Taxigewerbe (Taxiordnung)
Verordnung des Landratsamtes Freising über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen (Taxitarifordnung)
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Freising für Werbung an Taxen und Mietwägen nach dem Personenbeförderungsgesetz und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Freising nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Innenraumbeschriftung
Ansprechpartner
Steinkaserne, Zi.Nr. N.04: General-von-Stein Str. 1, 85356 Freising
Frau Klossek
E-Mail: verkehr[at]kreis-fs.de
Tel.: 08161/600-333 44