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Zulassung von Lebensmittelunternehmen

Betriebe, die Lebensmittel in Verkehr bringen (auch nicht-gewerbliche Lebensmittel-Unternehmer), müssen sich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt Freising) registrieren lassen.

Zum Antrag

 

Ggf. ist darüber hinaus eine Zulassung erforderlich. Eine Zulassung für einen Lebensmittelbetrieb erteilt die Regierung von Oberbayern. In der Vorbereitung unterstützen die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen des  Veterinäramtes in ihrer Funktion als Sachverständige die zur Zulassung anstehenden Lebensmittelbetriebe.

Zum Antrag

 

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