Wohnraumförderung / Sozialer Wohnungsbau
Förderung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Was wird gefördert?
Mit dem bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bietet der Freistaat Familien mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen Unterstützung beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein zinsverbilligtes Darlehen an. Das Darlehen wird durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ausgereicht. Die aktuellen Konditionen sind auf der Homepage der BayernLabo abrufbar:
Wer wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von Wohnungen oder Häusern zur Eigennutzung für Privatpersonen und insbesondere Familien.
Das Haushaltseinkommen der Antragsteller darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Höchstgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent erhöht. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen können nun etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung von der Förderung profitieren.
Wie wird gefördert?
Die Bewilligungsstellen beraten Sie zu den Fördervoraussetzungen und geben Auskunft zur Einkommensgrenze für Ihren Haushalt.
Nach individueller Prüfung des Antrags kann mit den folgenden Bausteinen gefördert werden:
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Zinsverbilligung für bis zu 1/3 der Gesamtkosten
Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind in Verbindung mit dem Darlehen
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100.000 Euro
KfW-Wohneigentumsprogramm für klimafreundlichen Neubau (300)
weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 270.000 Euro
Alle Förderbausteine können miteinander kombiniert werden.
So geht's weiter
Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle. Mit dem Förderlotsen der BayernLabo erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie antragsberechtigt sind. Hier finden Sie auch Informationen und Beispielrechnungen zur Einkommensberechnung. Hinweis: Der Mini-Förderlotse ist aktuell nicht mit dem Browser Google Chrome erreichbar. Bitte benutzen Sie z.B. MS Edge oder Mozilla Firefox.
Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung erhalten Sie von
Landratsamt Freising
SG 43 – Wohnungswesen
I.OG. – Altbau (Klostergebäude)
Landshuter Straße 31
85350 Freising
Kontakt
Hr. Hörl Fr. Hörl
Zi.-Nr. 134 Zi.-Nr. 134
08161/600-34316 08161/600-34317
Öffnungszeiten
Montag – 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag – 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch – 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag – 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag – geschlossen
Beratungen und Vorprüfungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen
Zur näheren Überprüfung und Konkretisierung benötigen wir ausführliche Angaben zu den Familienverhältnissen, zum Einkommen, zum Objekt und soweit möglich, zur geplanten Finanzierung.
Erforderliche Unterlagen zur Beratung und Vorprüfung
Zur näheren Überprüfung und Konkretisierung benötigen wir ausführliche Angaben zu den Familienverhältnissen, zum Einkommen, zum Objekt und soweit möglich, zur geplanten Finanzierung.
Einkommensnachweise:
| Technische Nachweise zum Objekt: |
| Steuerbescheid / Lohnsteuerbescheinigung | Bauplan (Ansichten u. Grundrisse) |
| Gehaltsnachweis Dezember (Vorjahr) | Wohnflächenberechnung |
| Gehaltsnachweise der letzten 3 Mon. / ggf. Bescheid über die Höhe des Elterngeldes | Berechnung d. umbauten Raums (Kubaturberechnung) |
| Gehaltsnachweis m. Urlaubsgeld | Exposé d. Verkäufers |
| Gehaltsnachweis m. Weihnachtsgeld | Gesamtkostenaufstellung |
| Gehaltsnachweis m. Sonderzahlungen (z.B. Bonus od. Gewinnbeteiligung) |
Externe Links
Förderprogramme Eigenheimfinanzierung Bayern | BayernLabo: BayernLabo
(Grundsatzinfo der BayernLabo)
Zinsinformationen Eigenwohnraum | BayernLabo: BayernLabo
(Aktuelle Zinsinformation zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm)
Mini-Förderlotse - Eigenwohnraum
(Mini-Förderlotse-Eigenwohnraumförderung)
Förderprogramme Eigenheimfinanzierung Bayern | BayernLabo: BayernLabo
(Information zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm)
Kreisverwaltungsbehörden - BayernPortal
(Abfrage zuständige Behörde)
Antragstellung
Der Antrag ist bei dem Landratsamt, in dessen Bereich die Immobilie liegt zu stellen. Die Antragsunterlagen erhalten Sie nach abgeschlossener Beratung und Vorprüfung vom Landratsamt Freising.
Wichtiger Hinweis
Bereits begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden. Als Vorhabensbeginn gelten der Baubeginn (Aushub des Mutterbodens), der notarielle Kaufvertrag für eine Kaufeigentumsmaßnahme oder der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Fertighaus).