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Wohnraumförderung / Sozialer Wohnungsbau


Förderung von Wohneigentum zur Selbstnutzung

Was wird gefördert?

Mit dem bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bietet der Freistaat Familien mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen Unterstützung beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein zinsverbilligtes Darlehen an. Das Darlehen wird durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ausgereicht. Die aktuellen Konditionen sind auf der Homepage der BayernLabo abrufbar:

 

Wer wird gefördert?

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von Wohnungen oder Häusern zur Eigennutzung für Privatpersonen und insbesondere Familien.

 

Das Haushaltseinkommen der Antragsteller darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Höchstgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent erhöht. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen können nun etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung von der Förderung profitieren.

 

Wie wird gefördert?

Die Bewilligungsstellen beraten Sie zu den Fördervoraussetzungen und geben Auskunft zur Einkommensgrenze für Ihren Haushalt.

 

Nach individueller Prüfung des Antrags kann mit den folgenden Bausteinen gefördert werden:

 

  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

    • Zinsverbilligung für bis zu 1/3 der Gesamtkosten

    • Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind in Verbindung mit dem Darlehen
       

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

    • weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100.000 Euro
       

  • KfW-Wohneigentumsprogramm für klimafreundlichen Neubau (300)

    • weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 270.000 Euro

 

Alle Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. 

 

So geht's weiter

Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle. Mit dem Förderlotsen der BayernLabo erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie antragsberechtigt sind. Hier finden Sie auch Informationen und Beispielrechnungen zur Einkommensberechnung. Hinweis: Der Mini-Förderlotse ist aktuell nicht mit dem Browser Google Chrome erreichbar. Bitte benutzen Sie z.B. MS Edge oder Mozilla Firefox.

Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung erhalten Sie von

Landratsamt Freising 

SG 43 – Wohnungswesen 

I.OG. – Altbau (Klostergebäude) 

Landshuter Straße 31 

85350 Freising 

Kontakt

Hr. Hörl                                        Fr. Hörl 

Zi.-Nr. 134                                   Zi.-Nr. 134

08161/600-34316                        08161/600-34317

peter.hoerl@kreis-fs.de              andrea.hoerl@kreis-fs.de

Öffnungszeiten

Montag – 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag – 08.00 bis 12.00 Uhr 

Mittwoch – 08.00 bis 12.00 Uhr 

Donnerstag – 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Freitag – geschlossen 

Beratungen und Vorprüfungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen

Zur näheren Überprüfung und Konkretisierung benötigen wir ausführliche Angaben zu den Familienverhältnissen, zum Einkommen, zum Objekt und soweit möglich, zur geplanten Finanzierung.

Erforderliche Unterlagen zur Beratung und Vorprüfung

Zur näheren Überprüfung und Konkretisierung benötigen wir ausführliche Angaben zu den Familienverhältnissen, zum Einkommen, zum Objekt und soweit möglich, zur geplanten Finanzierung.

 

Einkommensnachweise:

 

Technische Nachweise zum Objekt:
Steuerbescheid / LohnsteuerbescheinigungBauplan (Ansichten u. Grundrisse)
Gehaltsnachweis Dezember (Vorjahr)Wohnflächenberechnung
Gehaltsnachweise der letzten 3 Mon. / ggf. Bescheid über die Höhe des ElterngeldesBerechnung d. umbauten Raums (Kubaturberechnung)
Gehaltsnachweis m. UrlaubsgeldExposé d. Verkäufers
Gehaltsnachweis m. WeihnachtsgeldGesamtkostenaufstellung
Gehaltsnachweis m. Sonderzahlungen (z.B. Bonus od. Gewinnbeteiligung) 

 

Externe Links

Förderprogramme Eigenheimfinanzierung Bayern | BayernLabo: BayernLabo

(Grundsatzinfo der BayernLabo) 

 

Zinsinformationen Eigenwohnraum | BayernLabo: BayernLabo

(Aktuelle Zinsinformation zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm) 

 

Mini-Förderlotse - Eigenwohnraum

(Mini-Förderlotse-Eigenwohnraumförderung)

 

Förderprogramme Eigenheimfinanzierung Bayern | BayernLabo: BayernLabo

(Information zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm) 

 

Kreisverwaltungsbehörden - BayernPortal

(Abfrage zuständige Behörde) 

 

 

Antragstellung

Der Antrag ist bei dem Landratsamt, in dessen Bereich die Immobilie liegt zu stellen. Die Antragsunterlagen erhalten Sie nach abgeschlossener Beratung und Vorprüfung vom Landratsamt Freising. 

Wichtiger Hinweis

Bereits begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden. Als Vorhabensbeginn gelten der Baubeginn (Aushub des Mutterbodens), der notarielle Kaufvertrag für eine Kaufeigentumsmaßnahme oder der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Fertighaus).