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Wassercent in Bayern: Das gilt ab Juli 2026 für die Entnahme von Grundwasser

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) am 1. Januar 2026 gilt ein neues Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser in Höhe von 0,10 Euro pro Kubikmeter.  Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen sowie für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung eingesetzt.

 

Der erstmalige Erhebungszeitraum ist von 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beschränkt. Die ersten konkreten Zahlungen werden nach Erstellung der entsprechenden Bescheide durch das Landratsamt Freising im Jahr 2027 fällig.

 

Entgeltpflichtig gemäß Art. 78 BayWG sind Personen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser oder solche, die Grundwasser ohne Zulassung entnehmen. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Wasserversorger sowie Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, aber auch Privatpersonen. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1000 Liter).

 

Das Wasserentnahmeentgelt fällt jedoch erst ab einer Menge von mehr als 5000 Kubikmetern pro Jahr an. Für den ersten Erhebungszeitraum (Juli bis Dezember 2026) reduziert sich dieser Freibetrag entsprechend auf 2500 Kubikmeter.

 

Für die Gebührenberechnung wird die im wasserrechtlichen Bescheid gestattete jährliche Wassermenge herangezogen. Wer stattdessen die tatsächlich entnommene Menge als Grundlage haben möchte, muss bis spätestens 1. März des folgenden Jahres eine Erklärung mit entsprechender Glaubhaftmachung bei der Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Freising einreichen. Außerdem sollte in diesem Fall die Wasserentnahme ab dem 1. Juli 2026 nachvollziehbar dokumentiert werden. Dafür können beispielsweise Zählerstände, Messwerte oder Pumpenlaufzeiten festgehalten werden.

 

Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, sind nicht Entgeltpflichtige im Sinne des Gesetzes. Allerdings werden die entstehenden Kosten von den Wasserversorgern an die Verbraucher weitergegeben.

 

Betroffene Entgeltpflichtige erhalten in den kommenden Wochen weitere Informationen vom Landratsamt Freising, unter anderem über die Einführung des Wasserentnahmeentgelts sowie die Möglichkeit, die tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum elektronisch an das Landratsamt zu übermitteln. In den nächsten Wochen wird das Landratsamt eine Telefonhotline sowie ein E-Mail-Postfach „Wassercent“ einrichten.

 

Weitere Informationen zum Thema Wassercent:

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Informationen zum Wassercent aus dem Landratsamt