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Reisen mit Tieren

Seit dem 29. Dezember 2014 gilt die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 die das sog. Verbringen von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken teilweise neu regelt. Die Verordnung ersetzt die bislang geltende VO (EG) 998/2003.

Nähere Informationen finden Sie hier 

 

Bei einer Reise in Drittländer muss beachtet werden, dass für alle Länder, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 577/2013 aufgeführt werden, besondere Anforderungen für die Wiedereinreise in die EU gelten. Neben Chip / Tätowierung, nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.  Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien und viele andere gilt, sollten auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitgenommen werden.

 

 

Um die Einschleppung von Tierseuchen durch das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr in die Europäische Union zu verhindern, wurde mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 206/2009 eine einheitliche Regelung geschaffen. Diese ist seit dem 1. Mai 2009 verbindlich anzuwenden.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Tierhygiene/Reisehinweise für Mensch und Tier ( http://ec.europa.eu/food/fs/ah_pcad/posters/newposters/german.doc).

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