SG 43 Bauen, Landkreisentwicklung
🏛 Willkommen beim Sachgebiet 43 - Bauen, Landkreisentwicklung
Das Bauamt des Landratsamts Freising ist zuständig für alle bauaufsichtlichen Angelegenheiten im Landkreis Freising. Wir prüfen, genehmigen und überwachen Bauvorhaben, stellen sicher, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden, und beraten Bauherrinnen und Bauherren sowie Gemeinden bei baurechtlichen Fragestellungen.
Darüber hinaus sind wir auch verantwortlich für den Denkmalschutz, die Wohnraumförderung sowie die Landkreisentwicklung. Unser Ziel ist es, die bauliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten – im Einklang mit Umwelt, Ortsbild und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger.
📅 Aktuelle Hinweise
Eingeschränkte Erreichbarkeit während der Weihnachtszeit
In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 ist das Bauamt aufgrund nicht anderweitig zu bewältigender Personalengpässe nur eingeschränkt erreichbar.
Während dieser Zeit findet kein regulärer Publikumsverkehr statt. Unterlagen können im Außenbriefkasten des Landratsamts oder in der Poststelle abgegeben werden.
Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von telefonischen Rückfragen zu laufenden oder inoffiziellen Anfragen ab, da diese aus o. g. Gründen nicht bearbeitet werden können.
Für Notfälle ist das Vorzimmer unter der 08161-600 34002 erreichbar. Als Notfälle gelten Gefahr für Leib und Leben - nicht Antragsbearbeitungen oder baurechtliche Anfragen; solche Anfragen müssten telefonisch gegebenenfalls abgelehnt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
❓Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Baugenehmigungsverfahren. Dieser Abschnitt wird fortlaufend ergänzt.
Erforderliche Sicherung nach §35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauGB
👥 Ihre Ansprechpartner
Die Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde. Jede Gemeinde wird von zwei Sachbearbeitern betreut - einer aus der technischen und einer aus der verwaltungsmäßigen Sachbearbeitung. So wir eine fachlich umfassende und effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens sichergestellt.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Gemeinde finden Sie
Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Kontaktieren Sie uns vorzugsweise per E-Mail - wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
🌐 Digitale Angebote
Das Landratsamt Freising bietet die Möglichkeit, Bauanträge und Unterlagen digital einzureichen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit vorrangig zu nutzen, um eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.
Alle Informationen zur digitalen Einreichung sowie weiterführende Links finden Sie hier:
🔗 Digitaler Bauantrag: Online-Formulare
🔗 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
📄 Formulare und Informationen
Die Formblätter und weiterführende Informationen für das bauaufsichtliche Verfahren (z. B. Bauantrag, Vorbescheidsantrag, Abweichungsantrag) finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter folgendem Link:
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese aktuellen Vordrucke - ältere oder selbst erstellte Formulare können nicht bearbeitet werden.
🔗 Formulare für den Schriftverkehr
📂 Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag (gemäß BauVorlV)
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Bauantrags ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Leider müssen wir feststellen, dass ein Großteil der Anträge unvollständig ist. Dies führt zu vermeidbaren Rückfragen und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Da auch in unserem Interesse eine möglichst schnelle Bearbeitung liegt, bitten wir Sie, bereits bei der Antragstellung auf Vollständigkeit zu achten.
Standardmäßig erforderliche Unterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
Die folgenden Unterlagen sind bei den meisten Bauanträgen einzureichen:
- Vordruck „Bauantrag“ (vollständig ausgefüllt)
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Lageplan nach § 7 Abs. 1 BauVorlV
- Lageplan nach § 7 Abs. 2 BauVorlV
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Anträge auf Abweichungen – soweit erforderlich
- Anträge auf Befreiungen – soweit erforderlich
- Anträge auf Ausnahmen – soweit erforderlich
- Abstandsflächenplan mit Berechnung
- Entwässerungsplan
- Freiflächengestaltungsplan – bei landw. Vorhaben mit Kompensationsberechnung
- Baubeschreibung
- Berechnung der Grundflächen, Geschossflächen und Rauminhalte
- Brandschutznachweis – sofern durch LRA geprüft werden muss
- Kriterienkatalog – soweit erforderlich
- Betriebsbeschreibung – bei gewerblichen Vorhaben
- Lüftungsgutachten – soweit nach § 14 GaStellV erforderlich
- Nachbarbeteiligung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
🏢 Abgeschlossenheitsbescheinigung
Hier finden Sie Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie das Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass eine Nichtbeachtung der Hinweise zu Verzögerungen im Verfahren führen kann.
Informationsblatt - Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
📄 Bauaufsichtliche Maßnahmen
Informationen zum bauaufsichtlichen Einschreiten finden Sie unter folgendem Link:
📂 Akteneinsicht in Bestandsakten
Die Akteneinsicht in Bestandsakten beantragen Sie unter folgendem Link:
🔗 Formular
Bitte beachten Sie, dass für die Akteneinsicht Gebühren gemäß der aktuellen Kostenschätzung erhoben werden. Zudem ist die Bearbeitung mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden, weshalb mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
🕓 Erreichbarkeit
Sachgebiet 43 - Bauen, Landkreisentwicklung
Landratsamt Freising
Landshuter Straße 31
85356 Freising
📞 Telefon: 08161 - 600 34002
📧 E-Mail: bauamt@kreis-fs.de
⏰ Sprechzeiten: nur nach Terminvereinbarung
Aufgabenverteilung
Wettbewerb Gute Baugestaltung 2026
Der Landkreis Freising und die Kreishandwerkerschaft loben erneut den Wettbewerb Gute Baugestaltung aus.
Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie hier
Bebauungspläne im Landkreis
Zur digitalen Plansammlung des Landkreis Freising gelangen Sie hier
Links
Weitere Infos
Broschüre "Starthilfe für Bauherren"
Ansprechpartner
Bauamt Landkreis Freising Tel.: 08161/600-340 02 ►Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnern. | Bauamt Stadt Freising Für Bauangelegenheiten im Gebiet der Großen Kreisstadt Freising kontaktieren Sie bitte das Bauamt im Rathaus Freising unter |