Vorlesen

SG 43 Bauen, Landkreisentwicklung


🏛 Willkommen beim Sachgebiet 43 - Bauen, Landkreisentwicklung

 

Das Bauamt des Landratsamts Freising ist zuständig für alle bauaufsichtlichen Angelegenheiten im Landkreis Freising. Wir prüfen, genehmigen und überwachen Bauvorhaben, stellen sicher, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden, und beraten Bauherrinnen und Bauherren sowie Gemeinden bei baurechtlichen Fragestellungen.

Darüber hinaus sind wir auch verantwortlich für den Denkmalschutz, die Wohnraumförderung sowie die Landkreisentwicklung. Unser Ziel ist es, die bauliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten – im Einklang mit Umwelt, Ortsbild und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

 

📅 Aktuelle Hinweise

 

Eingeschränkte Erreichbarkeit während der Weihnachtszeit


In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 ist das Bauamt aufgrund nicht anderweitig zu bewältigender Personalengpässe nur eingeschränkt erreichbar.


Während dieser Zeit findet kein regulärer Publikumsverkehr statt. Unterlagen können im Außenbriefkasten des Landratsamts oder in der Poststelle abgegeben werden.

 

Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von telefonischen Rückfragen zu laufenden oder inoffiziellen Anfragen ab, da diese aus o. g. Gründen nicht bearbeitet werden können.

 

Für Notfälle ist das Vorzimmer unter der 08161-600 34002 erreichbar. Als Notfälle gelten Gefahr für Leib und Leben - nicht Antragsbearbeitungen oder baurechtliche Anfragen; solche Anfragen müssten telefonisch gegebenenfalls abgelehnt werden. 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Baugenehmigungsverfahren. Dieser Abschnitt wird fortlaufend ergänzt.

Erfüllung Stellplatzpflicht

Erforderliche Sicherung nach §35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauGB

gesicherte Erschließung

 

 

 

 

👥 Ihre Ansprechpartner

 

Die Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde. Jede Gemeinde wird von zwei Sachbearbeitern betreut - einer aus der technischen und einer aus der verwaltungsmäßigen Sachbearbeitung. So wir eine fachlich umfassende und effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens sichergestellt.

 

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Gemeinde finden Sie 

hier

 

Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Kontaktieren Sie uns vorzugsweise per E-Mail - wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen. 

 

 

 

🌐 Digitale Angebote

 

Das Landratsamt Freising bietet die Möglichkeit, Bauanträge und Unterlagen digital einzureichen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit vorrangig zu nutzen, um eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.

 

Alle Informationen zur digitalen Einreichung sowie weiterführende Links finden Sie hier: 

🔗 Digitaler Bauantrag: Online-Formulare 

🔗 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

 

 

📄 Formulare und Informationen

 

Die Formblätter und weiterführende Informationen für das bauaufsichtliche Verfahren (z. B. Bauantrag, Vorbescheidsantrag, Abweichungsantrag) finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter folgendem Link:

🔗 Formblätter

 

Bitte verwenden Sie ausschließlich diese aktuellen Vordrucke - ältere oder selbst erstellte Formulare können nicht bearbeitet werden. 

🔗 Formulare für den Schriftverkehr 

🔗 Formulare Denkmalschutz

 

 

 

📂 Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag (gemäß BauVorlV)

 

Für eine zügige Bearbeitung Ihres Bauantrags ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Leider müssen wir feststellen, dass ein Großteil der Anträge unvollständig ist. Dies führt zu vermeidbaren Rückfragen und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Da auch in unserem Interesse eine möglichst schnelle Bearbeitung liegt, bitten wir Sie, bereits bei der Antragstellung auf Vollständigkeit zu achten.

Standardmäßig erforderliche Unterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)

Die folgenden Unterlagen sind bei den meisten Bauanträgen einzureichen:

  • Vordruck „Bauantrag“ (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Lageplan nach § 7 Abs. 1 BauVorlV
  • Lageplan nach § 7 Abs. 2 BauVorlV
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Anträge auf Abweichungen – soweit erforderlich
  • Anträge auf Befreiungen – soweit erforderlich
  • Anträge auf Ausnahmen – soweit erforderlich
  • Abstandsflächenplan mit Berechnung
  • Entwässerungsplan
  • Freiflächengestaltungsplan – bei landw. Vorhaben mit Kompensationsberechnung
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Grundflächen, Geschossflächen und Rauminhalte
  • Brandschutznachweis – sofern durch LRA geprüft werden muss
  • Kriterienkatalog – soweit erforderlich
  • Betriebsbeschreibung – bei gewerblichen Vorhaben
  • Lüftungsgutachten – soweit nach § 14 GaStellV erforderlich
  • Nachbarbeteiligung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

 

 

 

🏢 Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Hier finden Sie Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie das Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass eine Nichtbeachtung der Hinweise zu Verzögerungen im Verfahren führen kann.

Informationsblatt - Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

 

 

📄 Bauaufsichtliche Maßnahmen

 

Informationen zum bauaufsichtlichen Einschreiten finden Sie unter folgendem Link:

🔗 Bauaufsicht

 

 

 

📂 Akteneinsicht in Bestandsakten

 

Die Akteneinsicht in Bestandsakten beantragen Sie unter folgendem Link: 

🔗 Formular

 

Bitte beachten Sie, dass für die Akteneinsicht Gebühren gemäß der aktuellen Kostenschätzung erhoben werden. Zudem ist die Bearbeitung mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden, weshalb mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit zu rechnen ist.

 

 

 

🕓 Erreichbarkeit

 

Sachgebiet 43 - Bauen, Landkreisentwicklung

Landratsamt Freising

Landshuter Straße 31

85356 Freising

📞 Telefon: 08161 - 600 34002

📧 E-Mail: bauamt@kreis-fs.de

Sprechzeiten: nur nach Terminvereinbarung

 


Aufgabenverteilung


Wettbewerb Gute Baugestaltung 2026

Der Landkreis Freising und die Kreishandwerkerschaft loben erneut den Wettbewerb Gute Baugestaltung aus.

Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie hier

 

Flyer

 

Wettbewerb und Preisträger

 


Bebauungspläne im Landkreis

Zur digitalen Plansammlung des Landkreis Freising gelangen Sie hier

 


Links

Gebäude und Energie

Expertensuche für Energieberatung


Weitere Infos

Broschüre "Starthilfe für Bauherren"

Broschüre "Energiewende im Landkreis Freising"

Tag des offenen Denkmals

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz


Ansprechpartner

 

Bauamt Landkreis Freising 

Tel.: 08161/600-340 02   
E-Mail: bauamt@kreis-fs.de                                                   

Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnern.

Bauamt Stadt Freising

Für Bauangelegenheiten im Gebiet der Großen Kreisstadt Freising kontaktieren Sie bitte das Bauamt im Rathaus Freising unter
https://www.freising.de/leben-wohnen/bauen/baugenehmigung)